Darf ein Züchter einen Hund mit Knickohr zum vollwertigen Preis verkaufen?

12 Antworten

Ich würde mich mal vom Züchter beraten lassen wie es zu diesem Knickohr kommt, wie hoch die wahrscheinlichkeit ist, dass sich das Problem von selbst löst. Was man vielleicht selbst machen kann. Auch kannst du dich vom Tierarzt entsprechend beraten lassen (Geht auch ohne Hund). 

Oftmals muss sich nämlich erst die Muskulatur entwickeln damit das Ohr überhaupt so stehen kann. Es kann also was völlig normales sein, dass da ein Ohr geknickt ist. Davon abgesehen sehe ich keinen Grund warum der Hund dann nicht selbst für die Zucht verwendet werden kann. 

Bevor dies aber überhaupt in Erwägung gezogen wird, solltest du dich eindringlich damit beschäftigen. Denn wie du siehst ist züchten alles andere als ein Pappenstil.. 

Was meinst du mit Knickohr?

Fast alle Westis haben im Welpenalter Knickohren, die stellen sich meist erst weit später auf.

Natürlich darf dir der Züchter diesen Hund zum vollen Preis verkaufen, ist ja auch ein vollwertiger Hund.

Kann sich der Züchter eine Zuchtrüdenzukunft für diesen Hund vorstellen? Die haben meist auf jeden Fall mehr Ahnung ob ein Tier zukünftig zur Zucht taugt oder eben nicht. Dann kommt ja noch die Zuchtkommision, von denen die eigendliche Zuchttauglichkeitserklärung abhängt.

Wie viel Erfahrung hast du in der Zucht um jetzt schon zu wissen, ob dieser Hund mal künftig ein Deckrüde werden wird. Ich glaube leider nicht all zu viel, sonst würdest du wegen dem normalen Knickohr nicht fragen, oder?

eggenberg1  29.07.2016, 10:44

die haben garkeine ahnung   lies mal  die  letzte  frage  !

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bei einem Welpen kauft man quasi immer die Katze im Sack. 

Kein Züchter kann garantieren ob der Hund sich standardmäßig oder zu einem Ausstellungshund entwickeln wird! 

Nach dem Zahnwechsel z. B. können z. B. die Zähne schief stehen oder auch Prämolaren fehlen. 

Und was das Knickohr betrifft, so haben die Ohren meist erst nach dem Zahnwechsel die Standfestigkeit erreicht! 

bei Welpen die einen sichtbaren und schon im Welpenalter bleibenden Mangel wie z. B. eine Knickrute oder Vorbiß haben, sollte der Käufer auf den Mangel aufmerksam gemacht und der Mangel auch im Kaufvertrag aufgeführt werden.

manchmal werden Welpen mit bleibendem Makel dann auch etwas preisgemindert abgegeben. 

Sollte der Hund nach dem Zahnwechsel später 1 oder gar 2 Knickohren aufweisen, so ist das eigenes Risiko, denn für eine einwandfreie Entwicklung kann der Züchter keine Garantie übernehmen!

Wenn man einen Zuchthund haben möchte, dann darf man sich keinen Welpen, sondern sollte sich einen schon voll entwickelten/ausgewachsenen Hund zulegen!

Mein Hund hatte auch Knickohren als Welpe welche sich Rassetypisch aufgestellt haben, vielleicht ist er noch zu "jung" und das kommt noch?

Ja, darf er. Er darf auch Welpen mit Fehlfarben und zuchtausschließenden Fehlern zum vollen Preis verkaufen. Die Kosten, die der Welpe verursacht hat, sind ja gleich. Außerdem sollen so Leute abgeschreckt werden, die sich "billig" einen "aussortierten" Hund mit VDH-Papieren zu beschaffen, um mit ihm zu vermehren. Denn nur weil ein Hund Papiere hat, ist er noch lange nicht zur Zucht geeignet. 

Ein zuchtausschließender Fehler wird aber auch eingetragen. Deshalb solltet ihr, wenn ihr züchten wollt, das dem Züchter direkt sagen. Dann wird er euch von solchen Welpen abraten. Ob euer Hund dann wirklich eine Zuchtzulassung bekommt, steht auf einem anderen Blatt. 

Die Dogge meiner Eltern hat so einen Fehler (Knickrute). Wir sind die ganze Zeit von dem normalem Preis ausgegangen (bzw. haben den Preis gar nicht angesprochen, weil er nebensächlich war). Erst als die Züchterin den Kaufpreis vor der Vertragsunterzeichnung eingetragen hat, ist sie mit dem Preis von sich aus runtergegangen. Gerade weil wir nicht gehandelt haben und die Hündin wollten, weil sie am besten zu uns gepasst hat.