Darf ein Lehrer mein handy wegnehmen,auch wenn ich es nur ausschalten wollte?
Guten Abend,
heute morgen wurde mir vor dem Fach Saal in der ersten Stunde das Handy in der schule abgenommen (8:01) . Der Grund warum ich mein handy draußen hatte, war das ich mein Handy ausschalten wollte, dass es nicht im Unterricht stört. Das Handy muss jetzt 4 Wochen lang im Sekre liegen und die Eltern müssen es abholen.
Lg
5 Antworten
Ja, er darf dir das abnehmen (du hättest es vor der Stunde ausschalten können und sollen). Das mit den 4 Wochen finde ich allerdings ungewöhnlich.
Er darf es Dir abnehmen. Aber es muss nicht 4 Wochen in der Schule bleiben. Deine Eltern können es auch am selben Tag abholen.
Das Handy in die Hand zu nehmen, ist ja wahrscheinlich verboten. Egal warum. Ausschalten kann man es vor dem Unterricht.
4 Wochen wegsperren ist übertrieben. Nach Schulschluss muss es dir wiedergegeben werden. Da gab es sogar mal ein Urteil irgendwo.
Das Einziehen des Handy's ist nicht zulässig.
Die Verfügungsgewalt über eine bewegliche Sache hat der Eigentümer. Insoweit kann die Sache dem Eigentümer nicht vorenthalten werden. Somit ist der Einzug dem Grunde nach rechtswidrig.
Oft beziehen sich Schulen auf die Hausordnung, die den Einzug grundsätzlich ermöglicht. Dieser Regelung widersprechen die Gerichte regelmäßig.
Allenfalls ist der Entzug des Handy's für die Dauer der Unterrichtsstunde als erzieherische Maßname zulässig.
Das Handy muss am Unterrichtsende wieder ausgehändigt werden. In der Form ist das nicht erlaubt, denn es ist dein Eigentum.