Darf die Polizei alles beschlagnahmen wofür man keinen Kaufnachweis hat(Kassenbon,Belege)?

6 Antworten

Wenn die Waren ins Muster der Vorwürfe fallen, dann dürfen sie das sicherlich. Wenn sich herausstellt, das diese Ware nichts damit zu tun hat, dann bekommt man es wieder.

Könnte aber auch sein, das diese Ware von den Einnahmen des Betrugs finanziert wurde?

wens darum geht bestimmt. die sind ja dann da darauf zu schauen. wenn sie wegen gras da sind schauen sie nach gras und nicht nach klamotten. muss schon ein ernster verdacht ausgrjen

QueenVonBerlin 
Fragesteller
 16.10.2020, 16:14

Ja aber wenn diese Markenartikel zum Beispiel Geschenke von Familienmitgliedern waren dürfen die das trotzdem mitnehmen wenn es keinen Kaufnachweis mehr gibt

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Unter Umständen dürfen sie alles mitnehmen, wofür du keinen Kaufnachweis hast. Stellt sich später heraus, dass die mitgenommenen Gegenstände nichts mit der angezeigten Straftat zu tun haben, bekommst du sie wieder.

Im Beispiel werden sie alles mitnehmen, was nicht gebraucht bzw. getragen ist.

Sagen wir mal bei einer Person wird eine Wohnungsdurchsuchung gemacht aufgrund von Warenkreditbetruges.

Schlimm.

Darf die Polizei jetzt einfach so teure Markenklamotten mitnehmen, die nicht mehr verpackt sind wenn diese Person keinen Kassenbon oder anderen Kaufnachweis hat?

Natürlich.

Oder dürfen die das erst wenn es zb noch Originalverpackt ist

Ja klar doch. Der Betrüger müsste also alles nur auspacken und dann wärs das schon? Hallo? Selbsterklärend.

oder die einen Nachweis haben, dass die Person durch Betrug an den Artikel gekommen ist

Das interessiert die Polizei gar nicht. Die nimmt alles mit und schickt das zur Staatsanwaltschaft. Die Polizei hat so oder so nix zu entscheiden, die Staatsanwaltschaft entscheidet.

Die entscheidet dann und weil es nervig und aufwändig und zeitraubend ist, über jeden Klamottenflitter einzeln zu entscheiden, bleibt das ganze Zeugs einfach dort und gut.

Ja natürlich. Du hast ja die Möglichkeit, gegen die Beschlagnahme Widerspruch einzulegen.

Wurden die Sachen rechtmäßig erworben (Geschenk) bekommst Du sie zurück.

Manchmal ist dann auch der Winter vorbei. Dafür gibt es keine Entschädigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.