Darf die Lehrerin nachträglich die Noten verschlechtern?

8 Antworten

Zitat aus "Schulrecht. Aus der Praxis - für die Praxis" von Gunther Hoegg, S. 75:
"Stellt ein Lehrer nach Rückgabe der Klassenarbeit fest, dass er sich bei einer Note zu Gunsten des Schülers geirrt hat, z.B. beim Addieren der Punkte, so ist eine nachträgliche Änderung, d.h. eine Verschlechterung der Note, juristisch zulässig. Die ist vielen Lehrern unbekannt. Sie glaube, sie seien an die gegebene Note gebunden und dürften diese nicht ändern, auf jeden Fall nicht zum Schlechteren. Trotz weiter Verbreitung dieser Ansicht ist das falsch. Wie jeder andere Teil der öffentlichen Verwaltung hat der Lehrer das Recht, einen Irrtum zu korrigieren, notfalls auch zulasten des Schülers."

ZeroGamer38 
Fragesteller
 21.11.2015, 18:01

Also? Darf sie verschlechtern?

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Messerset  22.11.2015, 22:57
@ZeroGamer38

Das spielt höchstwahrscheinlich keine Rolle. Die Verwaltungsvorschriften sollten sich ziemlich ähnlich sein. Vielleicht gehst du mal in einen Buchladen und kaufst dir das entsprechende Schulgesetz selbst. Ich hab das hier ehrlich gesagt nicht vorliegen.

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Hallo!

Wenn sie dir einen Punkt oder mehrere Punkte zu viel gegeben hat, dann schon.

Grüße, Dreams97

ZeroGamer38 
Fragesteller
 21.11.2015, 17:30

In Steiermark auch so?

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Also bei mir in der Schule darf man dass nicht. Wiß ja nicht wie es bei dir ist. Aber da ist eigentlich der Lehrer Schuld, wenn dieser die Punkte falsch zählt.

Ich weiß nicht, wie es an Deiner Schule ist, aber an meiner Schule dürfen die Lehrer das eigentlich nicht, obwohl dies manchmal auch vom Lehrer abhängt. 

ZeroGamer38 
Fragesteller
 21.11.2015, 12:06

Wohnst du in Steiermark?

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