Darf die geistigbehinderte Tochter(58 Jahre) des Nachbarn einfach in meinen Garten und die Spielsachen meiner Kinder mitnehmen oder mein Haus betreten?

10 Antworten

Es ist schon schlimm, wenn eine Familienmitglied geistig behindert ist. Was aber will die Mutter machen, wenn ihre Tochter nicht weiss, was sie macht ?Frage ist eben, ob diese Behinderte Schäden anrichtet oder sich aggressiv verhält ?

Dann könnte man freilich darüber nachdenken, ob die Behinderte in besondere Obhut zur geben ist. Wahrscheinlich ist die Mutter überfordert. Wenn die Tochter schon 58 Jahre alt ist, dann hat die Mutter auch schon einige Jahre auf dem Buckel und selber gesundheitliche Probleme.

Da hilft eben nur, Zugänge zu sichern. Auto abschliessen. Solche Menschen sind sich nicht bewusst darüber, was sie machen. Die leben in einer anderen geistigen Welt in die man sich nicht hineinversetzen kann.

Ich wohnte viele Jahre lang in einem Dorf. Da gab es auch drei geistig Behinderte. Einer der klingelte nachts um 3 Uhr und riss uns aus dem Schlaf. In die Sprechanlage sagte er dann, "Prost Neujahr" und ging wieder. Ein anderer lief im kalten Winter nur mit Unterhemd und Hausschuhen auf der Strasse herum.

Der andere ging auch in die Kirche während der Messe und hat da erheblich gestört

Aggressiv war von denen keiner, nur eben lästig.Die liefen auch in alle Geschäfte und hielten ihre Reden gestikulierend. Die Familienangehörigen kümmerten sich nicht groß um ihre Behinderten. Jeder kannte sie und man liess sie eben machen.

Du kannst denen zwar sagen, dass sie dieses oder jenes nicht machen sollen, aber das wird in deren geistiger Welt nicht aufgenommen. Du kannst sie nicht aufhalten.

Normaler weise darf sie das nicht.
Ob die Mutter dafür zur Verantwortung gezogen werden kann hängt von an ob sie als Betreuer eingesetzt ist

Anzeige erstatten. Das ist Hausfriedensbruch und Diebstahl gemäß §§ 123, 242 StGB. Sofern die Mutter auch die gesetzliche Betreuerin ist, wird sie für sämtliche Taten ihrer Tochter gemäß § 1833 BGB verantwortlich gemacht.

Woher ich das weiß:Hobby

Tagebuch führen. Notiert JEDEN Vorfall mit Datum, Uhrzeit und Zeugen.

Stellt Kameras auf, die euer Grundstück überwachen und archiviert die Aufnahmen.

Sollte es dann vor Gericht gehen, weil ihr euch irgendwann entschließt, Anzeige zu erstatten, habt ihr gute Chancen, dass sie unter Betreuung gestellt wird, da die Mutter dieser Aufgaben augenscheinlich nicht gerecht wird bzw. nicht gerecht werden will.

Dürfen darf sie nicht, allerdings bezweifle ich, daß die Tochter den Sinn versteht einer Tat, wenn sie geistig behindert ist.

Die Eltern haben die Aufsichtpflicht oder ein gesetzlicher Betreuer und da muß man ansetzten.

Wenn sie schon Handys usw. mitgenommen ht, ist das schon eine Straftat. Ein Gespräch mit den Eltern wäre sinnvoll, ansonsten zum Anwaltund sich beraten lassen. Die Tochter ist leider nicht voll schuldfähig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder