Darf die Bank Konto sperren?

8 Antworten

...die vermuten aber Geldwäsche, sonst hätten sie nicht das Konto

gesperrt. Ich würde mit einem Bankberater über den Sachverhalt reden.

anneu928 
Fragesteller
 03.05.2020, 12:30

Ist schon beim Rechtsanwalt.

Geldwäsche Gesetz greift erst bei mehr als 10.000 Euro

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Sonntagskinder  03.05.2020, 12:45
@anneu928

nein. die Grenze von 10k betrifft Bareinzahlungen, ab der ein Nachweis der Herkunft erbracht werden muss. Bei Verdacht oder Anomalitäten oder eben auch Aktivitäten auf fremde Rechnung kann auch ermittelt und ggf. Finanzamt, Ermittlungsbehörden oder Aufsichtsgremien informiert werden.

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Sonntagskinder  03.05.2020, 15:44
@anneu928

du hast selbst gesagt, dass es Überweisungen Dritter auf Deinen Namen auf das Konto Deiner Mutter gab. und da es kein Gemeinschaftskonto ist, handelt es sich um eine Anomalie.

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Allerdings habe ich mir Gelder die für mich bestimmt waren auf das Konto meiner Mutter überweisen lassen.

Das gilt als vertragswidrige Nutzung des Kontos und kann der Grund für die Sperrung sein.

ja, eine Bank darf ein Konto sperren.

https://www.juraforum.de/lexikon/kontosperrung

dort sind diverse Gründe aufgeführt und sicherlich wird deiner auch dabei sein.

und man wird ja nicht grundlos Geld, das eigentlich einem selbst gehört, auf das Konto der Mutter umleiten lassen. Ausser man möchte die Überweisung zB aus einem Verkauf, eine Arbeit o.ä. verschleiern, um es zB dem Finanzamt oder Arbeitslosenhilfe auf den eigenen Kontoauszügen nicht unter die Nase zu reiben.

und nein, letzteres unterstelle ich dir in deinem Fall nicht. denn ich kenne dich ja garnicht.

Die Bank kann die Generalvollmacht anerkennen kann aber auf ihre eigenen Vollmachten bestehen.

Das dürfte aber nicht das Thema sein!

Vermutlich sind die "besonderen Überweisungen" aufgepoppt und die Bank vermutet hier Geldwäsche oder Sozialbetrug und das muss natürlich gemeldet werden.

Hier vermute ich den Grund für die Kontosperre! Aber wenn du nichts zu verbergen hast.......

anneu928 
Fragesteller
 03.05.2020, 13:31

Ich habe nichts zu verbergen!Aus den Überweisungen ist deutlich ersichtlich für was,wen und in welchem Auftrag das überwiesen wurde.Also weder Sozialbetrug noch Geldwäsche etc.Das Geldwäschegesetz greift erst bei über 10.000 Euro.Ich besitze von der Bank eine Bank und Kontovollmacht +Generalvollmacht

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Ursusmaritimus  03.05.2020, 13:34
@anneu928

Nope,

das Geldwäschegesetz greift wenn es Hinweise auf unrechtmäßige Kontoführung gibt! Nur ab 10.000€ gibt es regelmäßig Meldungen nach GWG.....

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Allerdings habe ich mir Gelder die für mich bestimmt waren auf das Konto meiner Mutter überweisen lassen.Die Gelder waren gering und übersteigen nicht 10000 Euro

Damit hast du eine vertragswidrige Nutzung, die eine Kontensperrung rechtfertigt.

Ob Vollmacht oder nicht, das Konto deiner Mutter darf nur für Zahlungen deiner Mutter genutzt werden. Du darfst für sie überweisen u.ä., aber nicht Gelder auf ihr Konto erhalten oder darüber zahlen, die offensichtlich für dich sind.

10.000€ sind in dem Zusammenhang auch nicht gering, sondern für unrechtmäßige Nutzung keine Kleinigkeit mehr. Bei 5€ hätte vermutlich keiner was gesagt...

Dass das Konto nur in ihrem Namen und auf eigene Rechnung geführt werden darf findest du in den Unterlagen der Kontoeröffnung und wahrscheinlich auch den AGBs der Bank.