Darf der Vater das Kind nach der Trennung gegen meinen Willen einfach länger behalten?

3 Antworten

ich verstehe nicht was dagegen spricht, dass er das kind von fr-mo behält und montag entweder in die kita bringt oder eben im laufe des tages zu dir nach hasue.

eine normale regelung für den umgang wäre:

  • jede woche 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so oder fr-mo
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen sommerurlaub

ich verstehe also deinen unwillen nicht. ob er nun montag abends oder sonntag abends zu dir zurück kommt, macht für das kind keinen unterschied. es hat das recht auf umgang mit beiden eltern. ich denke du solltest ihm diese erweiterung des umgangs schriftlich zusichern und eine schriftliche vereinbarung drauß machen.

wenn er vor gericht ziehen muss deswegen, wird er recht bekommen. aufgrund der erst kürzlich vollzogenen trennung könnte er es bis zum wechselmodell treiben, dann siehst du das kind nur noch alle 14 tage oder wöchentlich im wechsel. es könnte auch sein, dass ihm einfällt, das er mit dem auszug doch nicht einverstanden ist und behält das kind gänzlich ein und schafft fakten durch rückführung in den väterlichen haushalt.

statt sich zu streiten, solltest du also eine vereinbarung zum wohle des kindes schaffen und nicht, weil du es willst. das kind leidet unter der trennung am allermeisten. er sollte also mit seinem vater soviel zeit wie möglich verbringen können.

Dein Kind geht dich sicher und Kindergarten, oder? Und dein Mann geht arbeiten also wie sollen als klappen?

Ich würde die Vereinbarung weiter aufrecht halten, die Trennung/der Umzug ist sicher schon stressig genug für dein Kind. Wenn es älter ist und auch selber den Wunsch hat länger beim Vater zu sein, kann man das ändern.

Ich würde jetzt gar nichts machen, warte ab was von deinem Expartner kommt.


stefanieh1978 
Fragesteller
 18.01.2018, 23:36

danke für das Feedback. Ja, der kleine geht in den Kindergarten und mein "Noch-Mann" möchte ihn Montag früh direkt in den Kindergarten bringen. Er behauptet, der Kleine wäre "traurig" und es wäre besser für ihn. ich habe eher das Gefühl, dass es dem kleinen guttun, Sonntag Abend wieder bei mir zu sein. Mein Mann droht nur mit allem gerade, auch mit Gericht. Aber ich werde mal abwarten, ob er sich wirklich traut, den Sohn einfach länger zu behalten.

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vanillaxoxo  18.01.2018, 23:47
@stefanieh1978

Klar ist das Kind durcheinander, es ist sicher nicht einfach wenn es plötzlich zwischen den Eltern steht.

Ich finde die Vereinbarung gut wie sie jetzt ist, lasst erst Ruhe einkehren, euer Kind muss auch viel durchmachen.

Erkläre das deinem Ex so, wenn er nicht einverstanden ist, muss er halt den ersten Schritt machen, dann wird auch das Jugendamt eingeschaltet und es wird über das Umgangsrecht entschieden.

Besser ist allerdings, ihr einigt euch, sag deinem Ex, dass es erstmal so weiter laufen sollte bis euer Kind selber sagen kann was es will und was nicht.

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markusher  19.01.2018, 23:02
@stefanieh1978

das ist prima und würde ein gericht so für gut entscheiden. zudem würde ein verfahren dir zur last zu legen und dich als unfähig einstufen beziehungen zu dulden die das kind mit anderen wichtigen bezugspersonen hat.

der vater holt das kind am freitag aus der kita ab und bringt es am montag morgen dort wieder hin. du packst dahin gehend die tasche des kindes für den umgang und übergibst diese in die kita, der vater bringt es dorthin zurück.

wenn du die sache natürlich gerichtlich eskalieren willst, kannd er vater auch darüber nachdenken ob er mit dem auszug des kindes überhaupt einverstanden war und die sache rückgängig machen. solange bist du ja noch nicht weg. dann macht er gerichtlich nägel mit köpfen und beansprucht das abr für sich, wenn du damit ein problem hast.

man sollte also nicht mit dem feuer spielen, wenn die gefahr droht dass man sich verbrennt. und natürlich ist das kind traurig, dass es so wenig zeit mit seinem vater verbringt. versetz dich doch einfach mal in die lage des kindes.

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markusher  19.01.2018, 23:03
@vanillaxoxo

das kind kann erst etwas sagen, wenn es mind. 14 ist. vorher wird es nicht gehört. mit 18 darf es dann eigene entscheidungen treffen. das jugendamt kann zwischen den eltern vermitteln, die entscheiden aber keinen umgang.

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vanillaxoxo  20.01.2018, 00:27
@markusher

Natürlich wird auch ein Kind unter 14 Jahren gehört (ab 14 kann es selber entscheiden bei welchem Elternteil es leben will) und doch, die Mutter kann sich gegen die einseitige Entscheidung des Vaters wehren.

Sie spielt nicht mit dem Feuer, im Gegenteil, das Umgangsrecht finde ich großzügig. Sollte das Kind den Wunsch äußern länger beim Vater bleiben zu wollen, kann man dem nachgehen.

Allerdings wird das Kind sicher auch das gleiche über die Zeit mit der Mutter sagen.

Deswegen kommt es dann zu Gerichtsverfahren und das Kind wird auch "begutachtet".

Schöner wäre es wenn man sich einigen könnte und dem Kind gerecht wird aber eine Trennung der Eltern ist fast immer traumatisch für ein Kind.

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Zum Jugendamt gehen, und das mit dem Sorgerecht klären.

Wenn ihr das aber schon geklärt habt, dann musst du ihn beim Jugendamt melden, dass er ihn länger behielt, als vereinbart.


stefanieh1978 
Fragesteller
 18.01.2018, 23:37

haben wir noch nicht geklärt, wir haben das nur "mündlich" vorm Auszug von mir besprochen. ok, ich rufe das Jugendamt mal an. Mein "noch-mann" hatte scheinbar schon ein Gespräch beim Jugendamt. Er schreibt schon mails, als ob er vorm Gericht steht.

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markusher  19.01.2018, 22:55
@Jack19X1

das jugendamt kann nichts "wegen dem sorgerecht klären". die eltern sind verheiratet und somit haben sie gemeinsames sorgerecht und gemeinsames aufenthaltsbestimmungsrecht. das wird auch nach der trennung und der scheidung so beibehalten.

ein jugendamt hört sich das an, zuckt mit den schultern und schickt die mutter wieder nach hause. es gibt keine handlungsvollmacht für das jugendamt, sie können nur beraten. statt hier theater zu veranstalten, sollte man den wunsch des vaters nach mehr umgang berücksichtigen und erfüllen. vor allem wenn man ausfechtungen auf dem rücken des kindes vor gericht und rumgezerre vermeiden will.

behält er das kind ein, ist die km erst mal machtlos und auch ein jugendamt könnte nichts ändern. er hat das sorgerecht und hat angekündigt, dass er umgang von fr-mo alle 14 tage will. das ist doch völlig in ordnung und entspricht dem was so mindeststandart ist. er scheint sich gut informiert zu haben.

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Jack19X1  26.01.2018, 16:52
@markusher

Davon träumst du. Unternehmen kann man immer was, und hier auf jeden Fall. Das Jugendamt ist sehr wohl auf das Wohl des Kindes und beider Elternteile bedacht, dass auch die Mutter ein faires Sorgerecht erhält.

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