Darf der Sohn die Hälfte der Ferien beim Bruder des Vaters verbringen ohne Absprache (geteiltes Sorgerecht, Wechselmodel)?

4 Antworten

Man muss immer unterscheiden zwischen

  1. Angelegenheiten des alltäglichen Lebens: zum Beispiel, was das Kind isst, wie lange es aufbleiben darf, ob es bei einem Freund übernachten darf, kurze Urlaubsreisen etc. Das darf immer das Elternteil entscheiden, wo sich das Kind aktuell aufhält.
  2. Sorgerechtsrelevante Angelegenheiten: Zum Beispiel Schulanmeldung, Bestimmung des Wohnsitzes, Entscheidung über kieferorthopädische Behandlung, Reisen in ein Kriegsgebiet, ... diese Entscheidung müssen von beiden sorgeberechtigten Eltern gemeinsam getroffen werden.

Ich würde eine Urlaubswoche des Kindes eher als Entscheidung des alltäglichen Lebens sehen, was der Vater allein entscheiden kann.

Davon abgesehen kann die Mutter ja froh sein, dass sie keine kostenintensive Ferienbetreuung zahlen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Der Vater hat versucht eine für ihn machbare Lösung zu finden. Wenn die Mutter Absprachen möchte darf sie sich gern im Vorfeld darum bemühen.

Aus meiner Sicht, gut reagiert. Toll, dass die Familie da einspringt.

sie soll froh und dankbar sein, dass die familie sich um das kind kümmert, wenn sie dazu nicht in der lage ist. die entscheidung wer das kind betreut bestimmt der vater in seiner zeit mit seiner alleinigen alltagssorge. die mutter hat hier einfach sendepause.

beim nächsten mal die mutter abblitzen lassen. soll sie sich gedanken machen wie sie das kind betreut oder kind zieht ganz zum vater, wenn das kind dort eh ständig abschiebt

Geteiltes Sorgerecht bedeutet dann ja auch Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn der Sohn jetzt bei seinem ONKEL ist, kann das ja durchaus auch im Sinne des Kindeswohles sein.

Letztlich hat die Mutter das ganze ja zu verantworten, weil sie ihren EIGENEN Dienstplan nicht berücksichtigt hat.