Darf der Sohn die Hälfte der Ferien beim Bruder des Vaters verbringen ohne Absprache (geteiltes Sorgerecht, Wechselmodel)?
Hallo,
mein Partner hat einen Sohn (9 Jahre alt) und ist von seiner Ex getrennt seit fast 2 Jahren. Sie sind noch verheiratet und wohnen nicht weit auseinander.
Seine Ex arbeitet in der Pflege und die Übergaben werden daher nach Ihrem Dienstplan gerichtet.
Jetzt hat sie aber vergessen die Osterferien einzuplanen und den Sohn für eine Woche bei meinem Freund abgegeben.
Mein Freund hat natürlich so schnell keinen Urlaub erhalten (die Absprachen des Aufenthalts erfolgen auch immer nur monatlich) und muss Vollzeit arbeiten und hat seinen Sohn daher zu seinem Bruder (38 Jahre und selbst einen 16 Jährigen Sohn) gebracht (dieser hat Urlaub).
Jetzt macht die Mutter stress weil sie der Meinung ist, dass er das mit ihr absprechen müsste weil er nicht vor Ort ist.
Ich habe irgendwo gelesen, dass bei gemeinsamer Sorge und Aufenthaltsrecht, die Eltern nicht verpflichtet sind, den anderen Elternteil über seine Zeit zu informieren was sie tun, dass ich jedem Elternteil selbst überlassen solange es dem Wohl des Kindes dient.
Mein Partner hätte keine Zeit für seinen Sohn gehabt wenn er bei ihm geblieben wäre, weil er eben arbeiten muss und er wollte ihn auch nicht an 2 Tagen vor dem Fernseher parken (da hätte er noch Homeoffice machen können).
Hat die Mutter ein Anrecht darauf sauer zu sein, weil sie keine Info erhalten hat und er nicht bei seinem Sohn vor Ort ist oder ist das in Ordnung?
4 Antworten
Man muss immer unterscheiden zwischen
- Angelegenheiten des alltäglichen Lebens: zum Beispiel, was das Kind isst, wie lange es aufbleiben darf, ob es bei einem Freund übernachten darf, kurze Urlaubsreisen etc. Das darf immer das Elternteil entscheiden, wo sich das Kind aktuell aufhält.
- Sorgerechtsrelevante Angelegenheiten: Zum Beispiel Schulanmeldung, Bestimmung des Wohnsitzes, Entscheidung über kieferorthopädische Behandlung, Reisen in ein Kriegsgebiet, ... diese Entscheidung müssen von beiden sorgeberechtigten Eltern gemeinsam getroffen werden.
Ich würde eine Urlaubswoche des Kindes eher als Entscheidung des alltäglichen Lebens sehen, was der Vater allein entscheiden kann.
Davon abgesehen kann die Mutter ja froh sein, dass sie keine kostenintensive Ferienbetreuung zahlen muss.
Der Vater hat versucht eine für ihn machbare Lösung zu finden. Wenn die Mutter Absprachen möchte darf sie sich gern im Vorfeld darum bemühen.
Aus meiner Sicht, gut reagiert. Toll, dass die Familie da einspringt.
sie soll froh und dankbar sein, dass die familie sich um das kind kümmert, wenn sie dazu nicht in der lage ist. die entscheidung wer das kind betreut bestimmt der vater in seiner zeit mit seiner alleinigen alltagssorge. die mutter hat hier einfach sendepause.
beim nächsten mal die mutter abblitzen lassen. soll sie sich gedanken machen wie sie das kind betreut oder kind zieht ganz zum vater, wenn das kind dort eh ständig abschiebt
Geteiltes Sorgerecht bedeutet dann ja auch Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn der Sohn jetzt bei seinem ONKEL ist, kann das ja durchaus auch im Sinne des Kindeswohles sein.
Letztlich hat die Mutter das ganze ja zu verantworten, weil sie ihren EIGENEN Dienstplan nicht berücksichtigt hat.