Darf der Lehrer ohne Beweis behaupten das ich gespickt habe?
Hallo, wir haben am in IT/Wirtschaft eine ich nenne es mal "Probe" geschrieben worum es sich um einen Lebenslauf dreht, also sollten wir einen kompletten Lebenslauf schreiben dies habe ich auch gemacht also 2 Spalten und sehr gut (wenn man sich die anderen an sieht) gestaltet. Gestern hatte er nun den Lebenslauf verbessert und meinte dann: "das es ja nicht sein kann das ich da einen Schriftart in der Zweiten Spalte benutzt habe und so wie es aussieht irgendwo aus dem Internet kopiert ist" danach habe ich mich nat. drüber aufgeregt was das soll das er mir einfach eine 6 geben möchte und es nichtmal richtig verbessert naja alles schön und gut er will auch seine Meinung nicht ändern und möchte mir jetzt auch noch einen Verweis geben weil ich mich auf Deutsch "gegen seine Meinung gestellt habe" . Jetzt ist meine frage ob er das überhaupt darf und ob er nicht in der Beweispflicht ist. -ich habe ja nichtmal kopiert :=)
2 Antworten
Behaupten darf er immer, ob ihm ohne Beweis geglaubt wird ist eine andere Frage. Sehr heikel, denn obwohl er wohl keine Beweise hat zählt das Wort eines Lehrers gegenüber dem eines Schülers schon viel.
Ist wie bei Polizisten, die können dich krankenhausreif schlagen und es schlussendlich doch so drehen, dass am Schluss sogar du noch verurteilt wirst, weil sie glaubhaft machen, du hättest sie angegriffen.
.... aber wir Lehrer haben doch auch son Zeugs und können somit eine Kontrolle durchführen und machen das auch.
Und woher kommen die unterschiedlichen Schriftbilder in einem Text sonst?
Ja, sie haben eben ein Desktop Remote also sie können immer auf jeden Rechner zugreifen und auch alle gleichzeitig sehen.