Darf der Lehrer eine Klassenarbeit Montag nach den Ferien nachschreiben lassen?

11 Antworten

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Er darf.

Aber das hast du ja sicher vorher gewusst, das hat er sicher vorher mal deklariert/angekündigt. Oder es steht sogar in einer internen Richtlinie der Schule.

Wer eine Arbeit nachschreiben muss oder "darf", hat ja meist schon allein deshalb einen Vorteil gegenüber allen andern, weil er/sie etwa weiss, was drankommt, wie gefragt wird.
Wenn der Lehrer zudem die Arbeiten noch nicht korrigiert hat und aus Zeitnot sogar exakt die gleichen Fragen stellt wie bei der Klasse, dann hast du noch den grösseren Vorteil.
Deshalb muss eine Nach-Arbeit möglichst sofort geschrieben werden, oder aber der Lehrer ist gezwungen, sie extra für dich umzuschreiben und schwerer zu machen, um nicht alle andern zu benachteiligen, welche sie rechtzeitig geschrieben haben.

Ich meine, dass er das darf, jedoch bezweifle ich, dass er das machen wird. Dennoch solltest du dich vorbereiten und damit rechnen, dass er dich jederzeit nachschreiben lassen kann, auch morgen.

Wenn man entschuldigt bei einer Klausur gefehlt hat, muss man immer darauf vorbereitet sein in der nächstmöglichen Fachstunde die Klausur nachzuschreiben. Dies darf auch am Montag nach den Ferien in der ersten Stunde sein. Schließlich hattest du ja die Ferien über auch Zeit, doch auf die Klausur vorzubereiten.

Gruß

Nachschreiben: Rahmenbedingungen: Müssen Schüler alles ...

https://www.focus.de › Familie › Schule › Schulrecht

Ein Lehrer muss nicht zwingend einen solchen Nachschreibetermin ankündigen. Du hattest ausreichend Vorbereitungszeit. Und Du hast sogar jetzt noch Zeit den Lehrstoff kurz nachzubereiten, um für morgen bzw. übermorgen gewappnet zu sein.

Kalkuliere also bitte für morgen ein, dass Du diese Arbeit möglicherweise wirst schreiben müssen. Was ich allerdings nicht glaube .....

https://www.elternwissen.com/schule-und-eltern/zeugnis/art/tipp/tests-und-klassenarbeiten.html

Am ersten Tag nach Ferien oder in den meisten Bundesländern auch nach Sonn- und Feiertagen dürfen keine Klassenarbeiten geschrieben werden.

https://rechtsanwalt.schulrecht-baden-wuerttemberg.com/index.php?c=klassenarbeiten-anzahl-verteilung.html

Ankündigung von Klassenrbeiten und sonstige Leistungserfassungen:

Klassenarbeiten sind gem. § 8 Abs. 1 Notenbildungsverordnung "anzukündigen".

Zulässige Tage für Klassenarbeiten und sonstige Leistungserfassungen:

"Am ersten Schultag nach einem zusammenhängenden Ferienabschnitt sowie an dem auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag folgenden Tag dürfen keine schriftlichen Arbeiten geschrieben werden die der Lernkontrolle und dem Lernausweis dienen. An einem Tag darf nur eine solche Arbeit geschrieben angefertigt werden."

Ja, darf er.. du hattest genug Zeit zum nachlernen