Darf der Klassenlehrer eine Arbeit erneut schreiben lassen?

7 Antworten

Bei mir in der Schulzeit war es so, dass man dich auf frischer Tat beim schummeln erwischen musste und selbst da wurde nur das geschummelte nicht gewertet und man konnte sogar noch positiv sein (4 und besser). Einzige Ausnahme ist wenn du so dumm bist und den Schummelzettel im Schularbeitsheft (DE: Klausurenheft) drinnen liegen hast lassen, dann kann dir natürlich im Nachhinein noch schummeln vorgeworfen werden. ;)

Ich weiß aber jede Schule und jeder Lehrer tickt anders und Lehrer machen in der Regel was sie wollen. Rede mal mit deinen Eltern darüber und die sollen mit deinem Klassenvorstand reden. Vor Eltern haben die Schulen meistens mehr Respekt als vor den eigenen Schülern.

Darf ich fragen warum dein Lehrer auf den Verdacht kommt, dass du schummelst wenn du den 1er auf ehrliche Art in der Klausur geschrieben hast? Hast du sonst immer schlechte Noten bzw. bist irgendwie negativ aufgefallen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

jonnsky1 
Fragesteller
 15.01.2019, 23:14

Ich habe die letzte Arbeit mit Mangelhaft geschrieben, und ich in dieser Arbeit 100% erreicht habe.

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Eigentlich kann er die Arbeit nur dann neu schreiben, wenn der Schnitt zu schlecht ist. Wenn Du gespickt hast (oder er das denkt), dann bekommst Du normalerweise eine 6 - aber das muss er ja nachweisen (oder Du musst nachweisen, dass Du nicht gespickt hast). Irgendwas passt da nicht zusammen.

Wobei hier auch die Rede davon ist, dass eine Prüfung durchaus auch wiederholt werden kann: https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/noten-zeugnis/taeschungsversuch-klausur.aspx

http://vbe-nrw.de/index.php?content_id=4786&session=

Nein! So einfach geht das nicht! Du musst nicht beweisen, dass du nicht gespickt hast! Der Lehrer muss es beweisen können! Auch wenn du bisher immer nur 4 er hättest, zeigt eine 1 nicht, dass du gespickt hast!

Verlange einen Beweis.

Zunächst mal zur Sachinformation:

Die APO SI (Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I) regelt hierzu in § 6 Abs. 7 in BASS 13-21 Nr.1.1/Nr.1.2: 

Bei einer Täuschungshandlung

1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,.....

Kommentar des Lehrerverbandes VBE dazu:

Wenn nun aber nicht mehr erkennbar ist, was eigenen Leistung ist und was nicht, so kann die Arbeit auch wiederholt werden.

Das heißt für dich: Wenn der Lehrer nur denkt, dann kann er nicht einfach wiederholen lassen.

Wenn er dagegen Ansatzpunkte hat, die einen Verdacht begründen, dann darf er das. Schließlich sollst du ja in einer Klassenarbeit nachweisen, dass du selbstständig gearbeitet hast.

Wo ist den das Problem für dich, wenn du mit deinen Kenntnissen hier "sehr gut" bist?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nadelwald75  15.01.2019, 11:52

Es ist übrigens ein weitverbreiteter Irrtum, dass der Lehrer einen Schüler bei der Täuschung direkt erwischen muss. Er kann es auch danach bei der Durchsicht der Arbeiten feststellen.

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Hallo.

Ja, das darf er . Er hat Weisungsrecht.

Ich hab bei einigen Lehrern gehabt, die haben nur gerufen hat XX aufhören. Das wurde gewertet. Dass was nicht da war gar nicht. Es ist alles möglich.

Ein Lehrer ging auch durch die Reihen und wenn er sah, das einer etwas falsch hatte hat er es demjenigen leise ins Ohr geflüstert. Das haben aber fast alle mitbekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung