Darf der Chef wegen Krankheit Ausbildungsverhältnis kündigen?
Ungefähr 5 Wochen Krankheit mit entsprechender Krankenmeldung (artzliches Attes). Aufgeteilt, da ich die Berufsschule regelmäßig besucht habe.
Die Krankheiten sind nicht vorgetäuscht.
Knapp 2 Wochen Covid Infektion, 13 Tage genähte Wunde und Rest starke Rückenschmerzen+Kopfschmerzen/Psychische Belastung. Da ich durch neue Kollegen wie Schmutz behandelt werde und auch offen beleidigt werde obwohl meine Arbeit einwandfrei ist habe ich auch nicht wirklich eine Affinität zu meinem Arbeitgeber nochmal zu gehen und hoffe auf einen gelungenen Wechsel nächste Woche.
Also im wesentlichen interessiert mich wie gesagt ob ich mit Attest gekündigt werden kann in der Ausbildung. Ich bin über 18.
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
5 Antworten
Dein Alter spielt keine Rolle und deine AU spielt keine Rolle:
wenn du noch in der Probezeit bist - kannst du mit oder ohne AU gekündigt werden.
Außerhalb der Probezeit: nein. Nur noch fristlos aus wichtigem Grund. (§22 BBiG)
Wegen Krankheit würde sich evtl die Ausbildungszeit verlängern, ist aber kein Kündigungsgrund.
Ich bin jetzt kein Profi im Bereich Arbeitsrecht aber ja, nach meinem Kenntnisstand, ist das möglich, vor allen Dingen, wenn man sich noch in der Probezeit befindet. Außerdem, gibt es arbeitsrechtlich auch noch die sogenannte "negative Zukunftsprognose". Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber aufgrund von einer bestehenden chronischen Erkrankung des Arbeitnehmers davon ausgehen kann, dass der Arbeitnehmer immer wieder krankheitsbedingt ausfallen wird, dann darf er kündigen. Zudem enthalten die Ausbildungsgesetze immer eine Angabe, wie viel Prozent von der Ausbildungszeit der Auszubildende maximal abwesend sein darf. Liegt er darüber und hat zu viel Lehrstoff verpasst, so gilt das jeweilige Ausbildungsziel als nicht mehr erreichbar und die Ausbildung ist automatisch beendet.
Mfg
Bist du noch in der Probezeit? Dann kann man dir ja täglich kündigen.
Bist du nicht mehr in der Probezeit? Dann ist es schwer, dir zu kündigen.
Da du von dir aus den Ausbildungsbetrieb wechseln willst, wird dir dann dein alter Betrieb keine Steine in den Weg legen.
vor allem leicht in der Probezeit
So wie Du es beschreibst, liegt kein Kündugungsgrund vor, besonders der einer Ausbildung.