Darf der Chef wegen Krankheit Ausbildungsverhältnis kündigen?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Mit Attest kann man gekündigt werden 87%
Attest schützt vor Kündigung 13%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Alter spielt keine Rolle und deine AU spielt keine Rolle:

wenn du noch in der Probezeit bist - kannst du mit oder ohne AU gekündigt werden.

Außerhalb der Probezeit: nein. Nur noch fristlos aus wichtigem Grund. (§22 BBiG)

Wegen Krankheit würde sich evtl die Ausbildungszeit verlängern, ist aber kein Kündigungsgrund.

Mit Attest kann man gekündigt werden

Ich bin jetzt kein Profi im Bereich Arbeitsrecht aber ja, nach meinem Kenntnisstand, ist das möglich, vor allen Dingen, wenn man sich noch in der Probezeit befindet. Außerdem, gibt es arbeitsrechtlich auch noch die sogenannte "negative Zukunftsprognose". Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber aufgrund von einer bestehenden chronischen Erkrankung des Arbeitnehmers davon ausgehen kann, dass der Arbeitnehmer immer wieder krankheitsbedingt ausfallen wird, dann darf er kündigen. Zudem enthalten die Ausbildungsgesetze immer eine Angabe, wie viel Prozent von der Ausbildungszeit der Auszubildende maximal abwesend sein darf. Liegt er darüber und hat zu viel Lehrstoff verpasst, so gilt das jeweilige Ausbildungsziel als nicht mehr erreichbar und die Ausbildung ist automatisch beendet.

Mfg

Bist du noch in der Probezeit? Dann kann man dir ja täglich kündigen.

Bist du nicht mehr in der Probezeit? Dann ist es schwer, dir zu kündigen.

Da du von dir aus den Ausbildungsbetrieb wechseln willst, wird dir dann dein alter Betrieb keine Steine in den Weg legen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann
Attest schützt vor Kündigung

So wie Du es beschreibst, liegt kein Kündugungsgrund vor, besonders der einer Ausbildung.