Darf das Jugendamt mich gegen meinen Willen festhalten?

6 Antworten

Hey, du tust mir leid das du gerne was anderes möchtest :(. Aber leider muss ich wie die anderen schon sagen , dass das Jugendamt das darf. Ich hatte schon viel Kontakt mit dem Jugendamt und ich wurde auch schonmal fast in so eine Gruppe gesteckt. Es geht immer um das dein Kindeswohl (kann nicht sagen ob ws wirklich so gefährlich ist bei deinem Vater), aber je älter du wirst, desto mehr zählt deine Meinung. Wenn du 14 Jahre alt bist zählt deine Entscheidung zu 100 Prozent, außer es besteht eine wirklich große bzw. Akute Gefahr (wie gesagt ich kenne die genaue Situation ja nicht). Ich wünsche dir auf jeden Fall alles gute!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Darf das Jugendamt mich dann Trotzdem gegen meinen Wille, in der Wohngruppe festhalten?

Das Kindeswohl steht über deinen eigenen Willen. Solange das Jugendamt weiterhin von einer Gefährdung ausgeht, wirst du auch in dieser Wohngruppe bleiben.

Ein persönliches Gespräch zwischen dir und deinen Vater reicht da alleine nicht aus! Da muss es nun im nächsten Schritt auch Gespräche mit deinen Vater und dem Jugendamt geben.

Soweit mir bekannt dürfen sie es wenn es um das Wohl eines Kindes geht. Was bei dir anscheinend der Fall ist. Dazu sind die Jugendämter per Gesetz berechtigt.

Haust du ab und gehst zurück zu deinen Vater so kann das für ihn, wenn er es nicht meldet oder dich zurück bringt durchaus rechtliche Konsequenzen haben.

Ohne weitere Hintergründe zu kennen - Ja, darf das Jugendamt.

Nur das Jugendamt und dein Vater können die Situation verändern.

Wenn Gerichte was entschieden haben, dann darf Papi das nicht einfach vom Tisch wischen. So läuft der Rechtsstaat nicht.

Ichbauengerne  01.03.2023, 14:18

und das kind auch nciht

denkt es etwa das es selber entscheiden kann was für ihn gut ist hahahahaahhah

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