Darf das Arbeitsamt in meinen Bewerbungsinhalt einsehen?
Hallo,
Bezüglich Bezug von ALG 1:
Darf das Arbeitsamt den Inhalt meiner pdf-Online-Bewerbung einsehen, oder reicht es aus, wenn ich als Nachweis einfach eine Kopie meiner versendeten E-Mails vorzeige?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Die Kopien Deiner Bewerbungen reichen aus,denn dann können sie sich dort erkundigen,ob Du Dich auch wirklich beworben hast.
Dementsprechend wären Kopien der Ablehnung hilfreicher.
Wenn Deine Bewerbungen erfolglos bleiben, mußt Du Kopien Deiner Bewerbungen vorlegen
ALG1 ist eine Versicherungsleistung zur Überbrückung und die erhältst Du nicht nur als Ersatz für Deinen Lohn, sondern damit Du Dich um einen Job bemühen kannst.
Du hast die Pflicht, alles Dir mögliche für einen neuen Job zu tun und den Nachweis mußt Du bringen, wenn fast überall dringend Arbeitnehmer gesucht werden, Du aber länger arbeitslos bleibst
Ach Gottle, auf die Idee kam ich gar, nicht, ich darf da nämlich morgen hin und hab nur die Anschreiben, ggf. Antworten und den aktuellen Lebenslauf.
Wenn sie mir wollen, kriegen sie Zeugnisse etc. gerne auch.
Was hab ich zu verbergen.. und will ich nicht zufällig mein ALG auch erhalten und nicht wegen einen geistigen Kurzschluss nicht kriegen?
Also nimm unbedingt Ausdruck Lebenslauf, Anschreiben und evtl. Antworten (auch Eingangsbestätigungen) mit.
Deinem potentiellen AG gibst Du die auch.. warum soll das Amt die nicht sehen?
Die sind bei ALG-Bezug doch quasi der AG.
Man kann sich natürlich auch gerne selbst ins Knie schießen, das ist jedem selbst überlassen.
Sprich: ja, sie dürfen.
Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann zeig die Bewerbungen doch einfach vor.
Wo ist das Problem?
Aber reicht es denn nicht aus, zu zeigen, dass meine Bewerbung dort ankam bzw. dass ich eine Antwort bekommen habe?