Arbeitsamt?

7 Antworten

Du kannst Dich arbeitssuchend oder ausbildungssuchend melden. Je nachdem, was davon zutrifft.

Falls Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, kann Du einen Antrag stellen.

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Ggf. auch Arbeitslosengeld 2 beantragen.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Wenn du bei deinen Eltern in der Krankenkasse familienversichert bist, wäre es wichtig, dass du dich dort als ausbildungssuchend meldet. Ansonsten musst du dich nämlich selbst versichern.

Wenn deine Eltern weiter Kindergeld für dich bekommen wollen und wenn dein Schulbesuch länger als 4 Monate her ist, dann musst du dich beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend melden - nicht als arbeitslos, denn dann bekommst du Angebote für Hilfstätigkeiten, die du ja nicht willst. Diese Meldung ist nicht nur für das Kindergeld, sondern auch für deine Rentenansprüche relevant.

Mehr Informationen findest du auch hier: https://abi.unicum.de/abi-und-dann/nach-dem-abi-arbeitslos-melden

Du musst Dich nirgends melden. Wenn Du Deinen Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen bestreiten kannst, kannst Du davon leben. Wichtig ist nur, dass Du an die Pflichtversicherungen denkst. Da Du volljährig und nicht ausbildungssuchend bist (zumindest hast Du davon nichts geschrieben) hast Du keine Unterhaltsansprüche gegen Deine Eltern mehr.

Melden nicht da du 18 bist aber, die helfen dir eine Ausbildung zu finden oder eine Schule oder eine andere ähnliche Lösung. Aber wenn du innerhalb der letzten 2 einhalb Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast, hast du Anspruch auf ALG. Dann solltest du dich aufjedenfall melden

sofern du ALG II beziehen möchtest musst du dich beim Jobcenter melden