Darf Busfahrer meine Monatskarte wegnehmen nur, weil kein Name drauf steht?
Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar, darf ein Busfahrer meine Monatskarte wegnehmen, nur weil mein Name nicht drauf stand?
Folgendes, ich hatte eine gültige Monatskarte mit der ich in den Bus eingestiegen bin und sie dem Busfahrer gezeigt hab.
Aber auf dieser Monatskarte habe ich nicht meinen Namen eingetragen, weil ich das oftmals vergesse. Das liegt daran, das es die meisten Busfahrer nicht stört.
Doch bei diesem mal meinte der Busfahrer zu mir dass die Karte ungültig sei wenn der Name nicht drauf steht. Deswegen nahm er mir die Karte weg und gab sie mir auch nicht wieder zurück.
Ich hatte es schon öftere Male dass ein Busfahrer meinte dass mein Name drauf müsste, weil sie sonst jedem gehören könnte. Aber diese nahmen mir meine Karten nie weg.
Ich habe auch eine E-Mail an die geschrieben ob ich meine Karte denn noch wieder bekomme und ob das überhaupt geht dass mir ein der Busfahrer die Karte wegnimmt.
Die Antwort war nur, dass das absolut richtig war, dass mir die Karte weggenommen wurde und ich diese auch nicht wieder zurück bekomme.
Also nun meine Frage, ist das wirklich in Ordnung was der Busfahrer getan hat?
5 Antworten
Jein.
In § 8 BefBedV steht dazu:
(1) Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen; dies gilt auch für Fahrausweise, die
1. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt werden (...)
Er hätte dich demnach zuerst auffordern müssen, den Namen einzutragen.
Es kann aber auch sein, dass die bei diesem Busunternehmen geltenden Beförderungsbedingungen eine andere Regelung enthalten.
Kontrollieren darf nur der Kontrolleur. Es gibt Unternehmen wo die Fahrer auch gleichzeitig Kontrolleur sind. Einstecken darf er die Karte erstmal. Den da muss ein Name drauf stehen und somit ist das erstmal erschleichen von Fahrten. Wenn er die Karte einzieht ist das Beweismittel.
Was er aber auch hätte machen können ist dich kurz dazu aufzufordern den Namen einzutragen. Das hätte dem Fahrer vermutlich eine Menge Arbeit erspart.
Nein die Karte ist dein Eigentum. Egal ob sie gültig ist oder nicht sie gehört dir. Ich würde mich da an das Busunternehmen wenden und einen Anwalt einschalten. Wahrscheinlich wird sich das aber nicht lohnen weil schon die Erstberatung beim Anwalt fast 200 € kostet
Aber merke dir bitte dass Du die Karte niemandem aushändigen musst. Du musst sie nur zeigen, mehr nicht.
Trotzdem ist es nicht das Eigentum des Busfahrers. Wenn man z.B eine Monatskarte auf dem Handy als Online-Ticket hat, darf der Busfahrer auch nicht das Handy wegnehmen.
Das Handy ist dan aber auch etwas anderes als eine Monatskarte. Das Handy hat nichts mit dem schwarzfahren zu tun. Man zieht doch auch nicht den ganzen Geldbeutel ein nur weil dort der Führerschein drin ist oder?
Auf dem Handy kann aber auch eine Monatskarte gespeichert sein. Und die kann man dann nicht einziehen, ohne das Handy zu beschlagnahmen. In dem Gesetz wird da kein Unterschied gemacht.
Kannst du mir da Paragrafen vorlegen? Was ich bisher herausfinden konnte ist das es nur geht solange der Besitzer noch dabei ist.
Das ist falsch.
Laut § 8 BefBedV ist es ausdrücklich vorgesehen, dass ungültige Fahrausweise eingezogen werden.
Ja aber da steht dass zunächst eine Aufforderung erfolgen muss, wenn sie nicht ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Und dann würde ich noch gerne wissen wie das bei Online-Tickets stattfinden soll?
Ja aber da steht dass zunächst eine Aufforderung erfolgen muss, wenn sie nicht ordnungsgemäß ausgefüllt sind.
Das hatte ich in meiner Antwort auch bereits erwähnt. Allerdings wissen wir nicht, was der Busfahrer in der Situation tatsächlich gesagt hat.
Und dann würde ich noch gerne wissen wie das bei Online-Tickets stattfinden soll?
Bei Online-Tickets wird der Name direkt bei der Buchung angegeben, da stellt sich dieses Problem daher gar nicht.
ich hatte eine gültige Monatskarte
Eben nicht, weil da laut Geschäftsbedingungen der Name des Besitzers drauf stehen muß. Die Argumente des Fahrers und des Unternehmens sich doch einleuchtend. Die Karte könnte ja in Deinem Bekanntenkreis Reih umgehen und Hinz und Kunz damit fahren.
Ja danke das verstehe ich aber andererseits weiß der Busfahrer ja sowieso nicht wie ich heiße das heißt ich kann da ja irgendeinen Namen rein theoretisch drauf schreiben und ihn trotzdem anderen Leuten geben deswegen verstehe ich diese Regel sowieso nicht.
Er hat aber das Recht nach einem Ausweis zu verlangen wenn er Zeifel hat. Das wäre ohne Namen auf der Karte sinnlos. Und was ist so schwer daran seinen Namen da rauf zu kritzeln, das ist doch kindisch.
Daß man den Sinn von etwas nicht versteht heißt ja nicht daß man sich nicht daran zu halten braucht.
Sofern er als Fahrer von Verkehrsbetrieb autorisiert ist das zu kontrollieren darf er das.
Die Karte gehört aber nicht dem Busunternehmen. Insofern ist es eigentlich Aneignung von fremdem Eigentum und das ist strafbar.
Es ist aber nicht ersichtlich wem sie gehört, also das das Unternehmen sie einziehen. Oder steht etwas gegenteiliges in den Geschäftsbedingungen? Sieh mal nach.
Wenn ein Name drauf steht ist auch nicht ersichtlich wem sie gehört, denn woher soll der Busfahrer wissen ob der Name richtig eingetragen wurde? Also die Argumentation zieht nicht. Wenn ich Franz Mustermann oder Thomas Müller drauf schreibe, dann kann ich auch nicht ermitteln wem sie gehört. Denn es gibt hunderttausende Thomas Müller in Deutschland.
Nein sind sie nicht, das steht so in den Bevörderungsbedingungen die man mit Betreten des Busses akzeptiert.
Ja aber der Busfahrer darf dann allerhöchstens die Mitfahrt verweigern aber das Ticket darf er nicht einziehen das möchte ich mal in den Beförderungsbedingungen lesen bitte
§ 8 BefBedV, Absatz 1:
Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen (...)
Ich sagte schon in den Beförderungsbedingungen steht drin dass zunächst eine Aufforderung erfolgen muss die Karte richtig auszufüllen. So einfach einziehen geht nämlich nicht.
Ich habe die gegoogelt, aber da steht drin dass man zunächst aufgefordert werden muss, die Karte richtig auszufüllen, bevor die Karte eingezogen wird
Er ist ja laut eigenen Angaben ein Wiederholungstäter - demnach würde ich davon ausgehen das ihm dier Chance schon mehrmals eingeräumt wurde. Irgendwann ist halt Schluss mit der Kulanz.
Also ich hätte mir die Monatskarte auf jeden Fall nicht wegnehmen lassen ich hätte dann den nächsten Bus genommen. Der Busfahrer ist mit Sicherheit nicht so gelenkig und wäre mir hinterher gekommen.
Ohne Namen ist sie nicht gültig und wenn kein Name draufsteht, ist es nicht sicher, ob sie ihr gehört. Vielleicht gehört sie ja ihrer Freundin.