Darf Busfahrer meine Monatskarte wegnehmen nur, weil kein Name drauf steht?

5 Antworten

Jein.

In § 8 BefBedV steht dazu:

(1) Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen; dies gilt auch für Fahrausweise, die
1. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt werden (...)

Er hätte dich demnach zuerst auffordern müssen, den Namen einzutragen.

Es kann aber auch sein, dass die bei diesem Busunternehmen geltenden Beförderungsbedingungen eine andere Regelung enthalten.

Kontrollieren darf nur der Kontrolleur. Es gibt Unternehmen wo die Fahrer auch gleichzeitig Kontrolleur sind. Einstecken darf er die Karte erstmal. Den da muss ein Name drauf stehen und somit ist das erstmal erschleichen von Fahrten. Wenn er die Karte einzieht ist das Beweismittel.

Was er aber auch hätte machen können ist dich kurz dazu aufzufordern den Namen einzutragen. Das hätte dem Fahrer vermutlich eine Menge Arbeit erspart.

Nein die Karte ist dein Eigentum. Egal ob sie gültig ist oder nicht sie gehört dir. Ich würde mich da an das Busunternehmen wenden und einen Anwalt einschalten. Wahrscheinlich wird sich das aber nicht lohnen weil schon die Erstberatung beim Anwalt fast 200 € kostet

Aber merke dir bitte dass Du die Karte niemandem aushändigen musst. Du musst sie nur zeigen, mehr nicht.

Akka2323  15.05.2023, 17:56

Ohne Namen ist sie nicht gültig und wenn kein Name draufsteht, ist es nicht sicher, ob sie ihr gehört. Vielleicht gehört sie ja ihrer Freundin.

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verreisterNutzer  15.05.2023, 17:57
@Akka2323

Trotzdem ist es nicht das Eigentum des Busfahrers. Wenn man z.B eine Monatskarte auf dem Handy als Online-Ticket hat, darf der Busfahrer auch nicht das Handy wegnehmen.

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Flugzeuge123  15.05.2023, 18:05
@verreisterNutzer

Das Handy ist dan aber auch etwas anderes als eine Monatskarte. Das Handy hat nichts mit dem schwarzfahren zu tun. Man zieht doch auch nicht den ganzen Geldbeutel ein nur weil dort der Führerschein drin ist oder?

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verreisterNutzer  15.05.2023, 18:10
@Flugzeuge123

Auf dem Handy kann aber auch eine Monatskarte gespeichert sein. Und die kann man dann nicht einziehen, ohne das Handy zu beschlagnahmen. In dem Gesetz wird da kein Unterschied gemacht.

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Flugzeuge123  15.05.2023, 18:25
@verreisterNutzer

Kannst du mir da Paragrafen vorlegen? Was ich bisher herausfinden konnte ist das es nur geht solange der Besitzer noch dabei ist.

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Rolf42  15.05.2023, 18:01

Das ist falsch.

Laut § 8 BefBedV ist es ausdrücklich vorgesehen, dass ungültige Fahrausweise eingezogen werden.

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verreisterNutzer  15.05.2023, 18:05
@Rolf42

Ja aber da steht dass zunächst eine Aufforderung erfolgen muss, wenn sie nicht ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Und dann würde ich noch gerne wissen wie das bei Online-Tickets stattfinden soll?

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Rolf42  15.05.2023, 18:13
@verreisterNutzer
Ja aber da steht dass zunächst eine Aufforderung erfolgen muss, wenn sie nicht ordnungsgemäß ausgefüllt sind.

Das hatte ich in meiner Antwort auch bereits erwähnt. Allerdings wissen wir nicht, was der Busfahrer in der Situation tatsächlich gesagt hat.

Und dann würde ich noch gerne wissen wie das bei Online-Tickets stattfinden soll?

Bei Online-Tickets wird der Name direkt bei der Buchung angegeben, da stellt sich dieses Problem daher gar nicht.

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ich hatte eine gültige Monatskarte 

Eben nicht, weil da laut Geschäftsbedingungen der Name des Besitzers drauf stehen muß. Die Argumente des Fahrers und des Unternehmens sich doch einleuchtend. Die Karte könnte ja in Deinem Bekanntenkreis Reih umgehen und Hinz und Kunz damit fahren.

Lindaxx08 
Fragesteller
 15.05.2023, 18:01

Ja danke das verstehe ich aber andererseits weiß der Busfahrer ja sowieso nicht wie ich heiße das heißt ich kann da ja irgendeinen Namen rein theoretisch drauf schreiben und ihn trotzdem anderen Leuten geben deswegen verstehe ich diese Regel sowieso nicht.

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apfelbus  15.05.2023, 18:03
@Lindaxx08

Er hat aber das Recht nach einem Ausweis zu verlangen wenn er Zeifel hat. Das wäre ohne Namen auf der Karte sinnlos. Und was ist so schwer daran seinen Namen da rauf zu kritzeln, das ist doch kindisch.

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Lindaxx08 
Fragesteller
 15.05.2023, 18:09
@apfelbus

Das Problem ist ja auch nicht den Namen drauf zu schreiben aber ich verstehe den Sinn einfach nur nicht. Selbst wenn er mich nämlich nach einem Ausweis fragen würde kann ich ihm sagen ich habe kein da ich noch nicht 16 bin.

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apfelbus  15.05.2023, 22:01
@Lindaxx08

Daß man den Sinn von etwas nicht versteht heißt ja nicht daß man sich nicht daran zu halten braucht.

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Sofern er als Fahrer von Verkehrsbetrieb autorisiert ist das zu kontrollieren darf er das.

verreisterNutzer  15.05.2023, 17:54

Die Karte gehört aber nicht dem Busunternehmen. Insofern ist es eigentlich Aneignung von fremdem Eigentum und das ist strafbar.

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apfelbus  15.05.2023, 17:57
@verreisterNutzer

Es ist aber nicht ersichtlich wem sie gehört, also das das Unternehmen sie einziehen. Oder steht etwas gegenteiliges in den Geschäftsbedingungen? Sieh mal nach.

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verreisterNutzer  15.05.2023, 17:58
@apfelbus

Wenn ein Name drauf steht ist auch nicht ersichtlich wem sie gehört, denn woher soll der Busfahrer wissen ob der Name richtig eingetragen wurde? Also die Argumentation zieht nicht. Wenn ich Franz Mustermann oder Thomas Müller drauf schreibe, dann kann ich auch nicht ermitteln wem sie gehört. Denn es gibt hunderttausende Thomas Müller in Deutschland.

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MrMiles  15.05.2023, 17:59
@verreisterNutzer

Nein sind sie nicht, das steht so in den Bevörderungsbedingungen die man mit Betreten des Busses akzeptiert.

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verreisterNutzer  15.05.2023, 18:00
@MrMiles

Ja aber der Busfahrer darf dann allerhöchstens die Mitfahrt verweigern aber das Ticket darf er nicht einziehen das möchte ich mal in den Beförderungsbedingungen lesen bitte

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Rolf42  15.05.2023, 18:03
@verreisterNutzer

§ 8 BefBedV, Absatz 1:

Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen (...)
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verreisterNutzer  15.05.2023, 18:08
@Rolf42

Ich sagte schon in den Beförderungsbedingungen steht drin dass zunächst eine Aufforderung erfolgen muss die Karte richtig auszufüllen. So einfach einziehen geht nämlich nicht.

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verreisterNutzer  15.05.2023, 18:09
@MrMiles

Ich habe die gegoogelt, aber da steht drin dass man zunächst aufgefordert werden muss, die Karte richtig auszufüllen, bevor die Karte eingezogen wird

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MrMiles  15.05.2023, 19:30
@verreisterNutzer

Er ist ja laut eigenen Angaben ein Wiederholungstäter - demnach würde ich davon ausgehen das ihm dier Chance schon mehrmals eingeräumt wurde. Irgendwann ist halt Schluss mit der Kulanz.

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verreisterNutzer  15.05.2023, 19:37
@MrMiles

Also ich hätte mir die Monatskarte auf jeden Fall nicht wegnehmen lassen ich hätte dann den nächsten Bus genommen. Der Busfahrer ist mit Sicherheit nicht so gelenkig und wäre mir hinterher gekommen.

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