bußgeld wegen kind?

4 Antworten

Dein Kind ist schulpflichtig. Somit musst DU dafür sorgen, dass es auch zur Schule geht.Ob sich das Kind wohlfühlt, spielt dabei keine Rolle. Du musst rausfinden, warum es nicht zur Schule gehen will.

Bei 15 unentschuldigten Fehltagen musst du dich an die eigene Nase fassen. Warum warst du nicht schon längst beim Arzt mit ihr und klärst das mit ihrer Schulangst dort ab? Nachträglich wird keine Arzt dir mehr ein Attest ausstellen.

Die Strafe stellt das Ordnungsamt aus, weil dieses Amt von der Schule über die Fehltage informiert wurde.

Nein, wäre es nicht. Es ist nun mal Schulpflicht. Und ein Ich mag nicht ist doof zählt eben nicht.

Wenn es ihr so schlecht geht, warum dann nicht schon längst einen Psychologen aufsuchen? Denn einfach schwänzen lassen ist nun mal keine Lösung

Hallo ich habe es jetzt erst gelesen etwas spät , habe das selbe Problem mit meiner 16 jährigen wo wir es psychisch abklären müssen und eine Stellungnahme beim Ordnungsamt.