Bußgeld gerechtfertigt?
Hallo,
Ich (15) wurde heute morgen auf dem Weg zur Schule von der Polizei angehalten. Ich hatte beim abbiegen zwar ein Handzeichen gemacht, allerdings den Schulterblick vergessen, sodass die Polizisten welche mich gerade überholen wollten abrupt abbremsen mussten. Nach Aufnahme der Personalien meinten die beiden zwar dass im Bußgeldkatalog keine Strafe dafür festgelegt ist aber trotzdem ein Bußgeld von 10-20€ auf mich zukommen würde. Ist das ganze gerechtfertigt und dürfen die das überhaupt? Danke im voraus.
17 Antworten
"...Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist..."
Das gilt für alle Fahrzeuge auf der Straße. Also auch für Fahrräder.
Dem widerspreche ich nicht. 😊 Aber beweise das mal. Außerdem glaube ich dem Fragesteller nicht, dass sie in überholt haben.
Außerdem, zwei Schulden heben sich nicht gegenseitig auf.
Naja, man kann nur in einem Überholvorgang behindert werden, wenn man im Überholvorgang ist....
Dass sich zwei Schulden nicht gegenseitig aufheben, ist klar. Ist nur was, womit man den Bescheid anfechten könnte.
Finde ich nicht. Schuld hat er weil er nicht geschaut hat. Egal ob was passiert oder nicht.
Wahrscheinlich ist es gerechtfertigt. Ein Autofahrer würde bei einem solchen Unfall mindestens Teilschuld bekommen.
Das ist kein Bußgeld, das ist eine Verwarnung. Und ja, ist berechtigt - wird aber sofort vor Ort kassiert.
Du hast damit jemanden gefährdet, also könnte es gerechtfertigt sein.
Wen hat er denn gefährdet? Wenn er das Handzeichen gibt hat man nicht zu überholen. Das ist Als würde ein Auto abbiegen und blinken, da darf auch nicht überholt werden. Ob das nun Polizei ist oder nicht, ist egal.
Natürlich muss der überholende da darauf aufpassen - auch die Polizisten - dennoch wurde ein Schulterblick so ein Bremsmanöver, was immer gefährdend ist, verhindern können.
Aber ja, die Polizisten könnten hier auch ein Bußgeld bekommen, wegen definitiv nicht vorausschauend fahren ;-).
Wenn überhaupt, dann Verwarnungsgeld!
Verwarngelder sind keine Pflicht. Es kann auch sofort ein Bußgeldverfahren eröffnet werden. Die dafür notwendige Anhörung erfolgte ja mit dem Anhalten.
Ebenso:
§5 (7) StVO. Der Polizist hat sich also ebenso falsch verhalten, als er nen Radfahrer links überholte, der anzeigte dass er nach links abbiegen wird.