Busgesellschaft will 7€ strafe weil ich meine Stammkarte vergessen habe?

8 Antworten

Grundlage für solche Sachen ist die "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" (BefBedV), die vom Bundes-Verkehrsministerium erlasen wird.

Darin heißt es zu dem Thema:

§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt

(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er

1. sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,

2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,

3. den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Abs. 3 entwertet hat oder entwerten ließ

oder

4. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt.

Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter den Nummern 1 und 3 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60 Euro erheben. Er kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt; hierbei kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.

(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7 Euro, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmers nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.

Und in den Tarifbestimmungen Deines Verkehrsverbundes heißt es bestimmt eindeutig, dass das Monatsticket nur in Verbindung mit der Stammkarte gültig ist - demnach warst Du ohne gültigen Fahrschein unterwegs, und die o. g. Regeln greifen.

Also: das Ganze ist rechtens, und das gilt nicht nur in Deinem Verkehrsverbund, sondern bundesweit.

7 € ist sogar recht preiswert. Die Eisenbahn verlangt mehr.

Und ja, die Forderung ist berechtigt.

LuxMayer  28.07.2016, 14:16

Auch bei personalisierten Tickets bezahlt man bei der Eisenbahn 7€, wenn man dies innerhalb einer bestimmten Zeit nachzeigt.

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claushilbig  29.07.2016, 16:45

Die Eisenbahn verlangt mehr.

Nein, kann nicht sein, weil das vom Verkehrsministerium in der BefBedV im §9(3) (siehe meine Antwort) eindeutig und bundesweit festgelegt ist.

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Ja, das ist es. Normalerweise hättest du dafür 40 EUR für Schwarzfahren zahlen müssen, die 7 EUR sind schon die "Ermäßigung", weil du deine Berechtigung nachträglich nachgewiesen hast.

Ja, prinzipiell hätte es sogar dazu kommen können, dass du die 40€ Strage zahlen musst.

Tickets nachzeigen kann man - mit der kleinen Strafe dann

Ja ist es und das ist auch vollkommen normal und bei der Bahn nicht anders.