Busfahrer während der Fahrt am Handy?
Heute als ich mir dem Bus nach Hause gefahren bin, ist der Busfahrer auf einmal während der Fahrt ans Handy gegangen und hat etwas getippt. Da habe ich noch gedacht, naja er packt es ja gleich wieder ein. Dem war aber nicht so. Stattdessen fing er an mit Handy am Ohr zu telefonieren. Und das nicht mal eben kurz, sondern bestimmt 1-2 Minuten. Das finde ich gewissermaßen schon sehr unverantwortlich, weil er ja die Verantwortung für seine Fahrgäste trägt. Meine Frage jetzt: Was kann ich machen? Sollte ich mich bei dem Unternehmen beschweren? Oder soll ich gar nichts machen? Ich finde deswegen eine Anzeige zu erstatten ist wirklich zu übertrieben, aber irgendwo beschweren würde ich mich schon. Oder wie sehr ihr das? Danke für Antworten.
Und nein, ich habe den Busfahrer nicht darauf angesprochen.
4 Antworten
ich würde mal das Verkehrsunternehmen kontaktieren und mitteilen, dass der fahrer der Linie.. am (Datum) um (Uhrzeit) dauerhaft am Handy war. Gib ruhig auch an zwischen welchen Haltestellen es Dir auffiel.
Das ist keine Verleumdung oder petzen.. es ist eine Mitteilung, dass der Fahrer gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
Naja, auch der Busfahrer darf, wie jeder andere Fahrzeugführer, während der Fahrt das Mobiltelefon nicht nutzen, wenn er es dafür mit der Hand aufnehmen muss.
StVO §23 sagt:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der
Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen
bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
- 2. entweder
-
- a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-,
-
Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum
Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom
Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oderGeräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder
Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner,
Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder
Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch
in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles
Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt
werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit
Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene,
verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende
Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des
Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
Ein Hinweis an das Verkehrsunternehmen (mit Linie und Uhrzeit/Datum) ist das mindeste, was ich machen würde.
ja, bei der KVB beschweren. Also bei dem Busunternehmen beschweren.
Ich würde das auch melden. Denn wenn was passiert, dann ist alles zu spät. Das darf nicht sein.