Bundeswehr mit 1,57m?

4 Antworten

T3 (verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten)

Dieser Verwendungsgrad entfiel mit Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Oktober 2004. Die Krankheiten, die bis dahin zur Einstufung T3 führten, wurden in den Katalog des Grades T5 aufgenommen und führen damit zur Ausmusterung.

Früher in T3 eingestufte Krankheiten waren beispielsweise

Offizieller Grund für die Abschaffung des Tauglichkeitsgrades T3 war, dass in Zukunft jeder Wehrdienstleistende für einen Einsatz im Ausland tauglich sein soll, was bei T3 nicht ausschließlich der Fall war.

Alle, die bis zum 1. Oktober 2004 mit T3 gemustert wurden, wurden in T5 eingestuft. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits einen Dienst ableistete, hatte die Wahl, den Dienst bis zum Ende abzuleisten oder sich entlassen zu lassen. Für Reservisten wurde die Möglichkeit geschaffen, in Einzelfällen mit der Einstufung T6 weiterhin Dienst zu leisten.

Quelle: Wikipedia

T5 heißt übrigens "Nicht wehrdienstfähig".

ein Bundeswehrforum:

''Gut, ist nicht mehr unbedingt aktuell, aber unter (hier war ein Link)
findet sich, direkt unter Punkt 1, der entsprechende Ausschnitt der
Verordnung. Demnach ist das "Gardemaß" 1,79 bis 1,95. Alles ab 1,60
aufwärts ist noch im Bereich T2 anzusiedeln, 1,55-1,59 und ab 1,96 als
T3 und zwischen 1,50 und 1,55 als T4. Rest: Untauglich. Und für das
Wachbataillon dürften noch strengere Regelungen gelten (gerüchteweise
müssen auch Sanitäter etwas größer sein).''


Die Mindestgrösse liegt bei 155 cm, dazu spielt hier die Konstitution eine wesentliche Rolle.

Es gilt, verschiedene körperliche Voraussetzungen zu erfüllen, gemäß den Anforderungen des Dienstes.

Wars nicht immer so das die kleineren (sorry) leute, gerne als Panzerbesatzung genommen werden?