"Bundesrecht bricht Landesrecht"?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Bundesverfassungsgericht ist in Frage, die die Ausgestaltung des Länderwahlrechts betreffen, nicht zuständig und auch das EuGH dürfte das Gemeinschaftsrecht dadurch kaum betroffen sehen.

Üblicherweise steht das Verfassungsgericht schon ganz oben in der Hierarchie und da macht die Landesregierung auch keinen Stich mehr.


holzlandhexe 
Fragesteller
 16.11.2022, 16:55

Hallo, ich dachte nur, dass sich der dortige Ministerpräsident und viele Abgeordnete des Landesparlaments bei einer Neuwahl vielleicht in ihren Rechten erheblich eingeschränkt fühlen könnten. Die, die dort dann nach einer neuen Wahl "rausfliegen", verlieren dadurch ja möglicherweise ihre gesamte bisherige Lebensplanung (mit nicht selten wahrscheinlich erheblichen finanziellen Folgen).

Aber okay, deine Antwort ist für mich hilfreich, und ich danke dir dafür! :)

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Altersweise  16.11.2022, 21:22
@holzlandhexe

Wenn die Wahl ungültig ist, sitzen Bürgermeisterin und Abgeordnete ohne Rechtsgrundlage im Senat. Die meisten werden wohl auch bei einer Wiederwahl in den Senat kommen, aber einige wird es kalt erwischen.

Und diese vergeigte Wahl hat nicht der gegenwärtige Senat zu verantworten, sondern der frühere - samt seiner teilweise offensichtlich inkompetenten Verwaltung.

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du bringst da zwei vollkommen verschiedene Dinge durcheinander...

"Bundesrecht bricht Landesrecht"

Dabei geht es darum, dass es sowohl Gesetze auf Landesebene gibt wie auch Gesetze auf Bundesebene. Dabei kann es zu Widersprüchen kommen, zum Beispiel weil ein Gesetz auf Bundesebene geändert wird auf Landesebene aber nicht oder dort erst mal geändert werden müsste, was ja ein etwas länger dauernder prozess ist. Es kann also zum Beispiel sein dass auf Landesebene etwas erlaubt ist was auf Bundesebene verboten ist. So gab es zum Beispiel in der Bayrischen Verfassung noch bis vor etwa 25 Jahren einen Teil der die Todesstrafe behandelt! Das wurde halt seit einer Ewigkeit nicht geändert, auch deshalb weil es keine Notwendigkeit dazu gegeben hatte. Denn das hat ja nicht bedeutet, dass man da in Bayern die Todesstrafe hätte vollstrecken können nur weil es in der Bayrischen Verfassung das Recht dazu gegeben hätte, sondern eben genau wegen dem "Bundesrecht bricht Landesrecht" war es wegen dem Verbot der Todesstrafe auf Bundesebene automatisch auch in Bayern verboten weil das Grundgesetz des Bundes höher steht als die Landesverfassung

ich meinte damit, ob das Bundesverfassungsgericht wirklich nichts gegen die Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten unternehmen kann?

Dabei geht es nicht darum dass jetzt ein Gericht des Bundes ein Gericht des Landes "überstimmen" könnte. Da geht es um die Zuständigkeit!
Auf Fragen betreffend der Landesebene ist nun mal das oberste Landesgericht die höchste Instanz, ein Bundesgericht ist hier schlicht nicht zuständig. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ausschließlich mit Fragen der "Bundesverfassung" also dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich dann, wenn die Frage eines Verstoßes gegen das Grundgesetz im Raum stehen würde könnte man das Bundesverfassungsgericht anrufen, also wenn man zum Beispiel der meinung wäre, dass die Entscheidung des Landesgerichts auf einem Landesgesetz basierend getroffen worden wäre das das Grundgesetz verletzen würde. Man könnte als nur dann vor das Bundesverfassungsgericht gehen wenn es auch das Grundgesetz betrifft.

Das ist da bei der Wahlwiederholung aber nicht der Fall, da hier die Gesetze der Landesebene betreffend der Wahlen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Deshalb wäre das Bundesverfassungsgericht heir schlicht nicht zuständig

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts steht.

Klagen kann man immer, wenn noch eine höhere Instanz zur Verfügung steht.

Können schon, aber dafür müssen sie einen Begründeten Einwand gegen die Entscheidung des Berliner Gerichtshofs vorbringen, weil zwar tatsächlich das Bundes das Landesrecht schlägt aber die Entscheidung erstmal beim Land liegt und nur angefochten werden kann wenn sie im Widerspruch zum bundesrecht steht.