Bundespolizei trägt Fahrgäste trotz zuggebundenen Ticket aus dem Zug?
Wenn ich ein zuggebundenes Ticket habe, aber keine Sitzplatzreservierung, werde ich dann trotzdem bei Überfüllung von der Bundespolizei aus dem Zug getragen ?
Und wie verläuft meine Weiterfahrt bzw. wie sieht das mit den Kosten dieses und des weiteren Tickets aus ?
Wie kommst Du darauf, dass die Bundespolizei Fahrgäste aus Zügen trägt?
Weil die wenigsten freiwillig gehen wenn sie bei Bullenhitze endlich weiter wollen und ein gültiges Ticket haben.
2 Antworten
Erst einmal wird niemand getragen, der es nicht provoziert. Zum Anderen ist es egal, dass du keine Reservierung hast, sofern keine Reservierungspflicht besteht. Bei "Überfüllung" suchen sie nicht extra nach dir. Zuerst werden Fahrgäste ohne Zugbindung, ok, neuerdings nur noch ohne Sitzplatzreservierung, gebeten, gegen einen Gutschein auf einen anderen Zug auszuweichen. Was GENAU passieren WIRD, kann an jedem Ort unterschiedlich ablaufen. Zuerst sollte aber immer die Bitte kommen, auf andere Züge auszuweichen. Die Zugbindung sollte dann aufgehoben und diese Aufhebung bestätigt werden.
Wer muss dann den Zug verlassen ? Und was passiert mit den Ticketkosten ?
Wenn Du aufgrund höherer Gewalt an der Nutzung des gebuchten Zuges gehindert wirst, hast Du weiterhin Anspruch auf Beförderung, in diesem Fall ist die Zugbindung aufgehoben; hier trägt die Bahn das eindeutige Verschulden.
Nennt sich dann Fahrgastrechte und hängt davon ab, wie groß Deine Verspätung am Zielort ist.
Wenn Du aufgrund höherer Gewalt .......... hier trägt die Bahn das eindeutige Verschulden.
Nein.
Doch - die hoheitliche Maßnahme ist zwar per Definition höhere Gewalt, hier aber von der Bahn angefordert, weil deren Verschulden darin liegt, keine ausreichende Transportkapazität bereitgestellt zu haben. Die Bahn ist sich dieses Problemes übrigens bewusst und verkauft nicht umsonst bei Zügen mit absehbar hoher Auslastung nicht einmal mehr Flexpreise für solche Züge.
Meintest du 'hoheitliche Gewalt'?
Eine Zugräumung ist keine höhere Gewalt sondern eine Sicherheitsmaßnahme.
Unter höherer Gewalt verstehe ich z.B. einen Zugausfall bei Unwetter, daran trägt die Bahn keine Schuld (sie kümmert sich aber trotzdem um die Fahrgäste).
Höhere Gewalt ist alles, was man selbst nicht beeinflussen kann - auch hoheitliche Maßnahmen zählen dazu. Allerdings trägt die Bahn das Verschulden an der Notwendigkeit dieser Maßnahme (s.o.).
In bestimmten Regionen fahren Züge nicht nonstop. Kann ich Schadensersatz geltend machen, wenn ich durch die Verspätung am Ziel wichtiges versäumt habe ?