Briefgeheimnis?

6 Antworten

Ich würde auch zuerst mit dem Vermieter sprechen. Sollte z.B die Zeitung regelmässig fehlen, kann man auch die Zeitung verständigen. In manchen Fällen legen die sich tatsächlich auf die Lauer und schauen was damit passiert. Das haben wir in München gemacht und es war damals doch sehr kurios, wer und warum jemand uns die Zeitung stibitzt hatte.


Doro99864575 
Fragesteller
 13.05.2024, 08:49

Keine Zeitung!!! BRIEFE!!!!! zb Krankenkasse, neue Kreditkarte etc.

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habt ihr ein altes Handy? Darauf ne Überwachungsapp einrichten die sobald die Kamera bewegung feststellt fotos macht und diese verschickt. In Briefkasten packen so dass die Kamera filmt wenn jemand den Briefkasten auf macht... Das Handy ist danach wahrscheinlich weg/im Arsch aber ihr habt Fotos von demjenigen.

(daher ist der verschicken part so wichtig.)


Doro99864575 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:16

Okay, danke.

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Was könnten wir machen außer beim Vermieter anzurufen?

Dem Vermieter schreiben. Die Angelegenheit ist grundsätzlich bei der Polizei anzuzeigen, auch die Sachbeschädigung am Briefkasten. Diesen muss der Vermieter reparieren. Schreiben mit Fristsetzung übermittlen. Auch im Hinblick auf den Hausfrieden sollte er tätig werden, eine Überwachung im Hausflur ist unter diesen Umständen nicht unbedingt durch den Vermieter so einfach zu verbieten insbesondere, wenn keinerlei Anstrengung seinserseits dagegen unternommen wird.

Hier könnte der Mieterverein durchaus auch Hilfe bieten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Doro99864575 
Fragesteller
 13.05.2024, 09:55

Wir haben gerade beim Vermieter angerufen, da keine weiteren Mieter betroffen sind wird er NICHTS machen. Wir werden aber dank der Erlaubnis ein neues Schloss einbauen inkl Kamera um den Täter zu überführen.

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Leestiger  13.05.2024, 10:05
@Doro99864575

Mit der Kamera wirst du aber so eine verpasst bekommen wegen Verstosses gegen den Datenschutz .

Und du weißt ja "man kriegt jedes Schloss auf", warum plötzlich der Sinneswandel?

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GS2000  13.05.2024, 10:07
@Leestiger

Der ist bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat nachrrangig, so auch das Persönlichkeitsrecht!

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GS2000  13.05.2024, 11:58
@Leestiger

Hierbei handelt es sich um einen meilenweiten Unterschied. Eine Attrappe hat rechtlich einen anderen Stellenwert. Zudem ist hier keine Ermittlung eines Täters möglich, folglich fehlt die Rechtfertigung. Überdies besteht kein konkreter Verdacht / Anlass zur Maßnahme.

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Leestiger  13.05.2024, 12:17
@GS2000

Realitätsvereweigerer..

Zudem ist hier keine Ermittlung eines Täters möglich, folglich fehlt die Rechtfertigung.

Falls nicht kapiert oder den Link nicht verstanden - der Täter (Vermieter, der wird ja wohl namentlich bekannt gewesen sein, oder?) müsste die wieder abbauen!

LG Berlin, Urteil v. 31.10.2000, 65 S 279/00

Bitte gib keine Tips, die den Fragesteller tausende Euros kosten könnten..

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GS2000  13.05.2024, 12:19
@Leestiger
Falls nicht kapiert

Vielen Dank für den mehr als freundlichen Hinweis, der leider falsch ist: es handelt sich nicht um den Vermieter als Täter.

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Leestiger  13.05.2024, 12:23
@GS2000

Echt jetzt?

In Kurzform:

Wir vom Vermieter ohne Wissen der Mieter eine Videoüberwachungsanlage im Hausflur installiert, durch die auch intime Details der Bewohner aufgezeichnet werden, welche daraufhin in der Nachbarschaft verbreitet werden, muss diese Anlage demontiert werden.

Das Persönlichkeitsrecht der Mieter wiegt schwerer als die Intention der Abschreckung von Randalierern.

LG Berlin - Az: 65 S 279 /00

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GS2000  13.05.2024, 12:25
@Leestiger
Das Persönlichkeitsrecht der Mieter wiegt schwerer als die Intention der Abschreckung von Randalierern.

Deshalb ist das Urteil auch nicht passend. Es soll nicht durch eine Attrappe abgeschreckt, sondern durch eine Kamera überführt werden!!!!!!!!!!

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Leestiger  13.05.2024, 10:05

Der Landesdatenschutz wird ihnen da aber übelst eine zwischen die Hörner geben..

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GS2000  13.05.2024, 11:00
@Leestiger

Klar, vom Dieb zuerst eine Datenschutzerklärung nebst Einverständnis einholen :)))

Bei konkretem Anlass ist hier keine Komplikation zu erwarten. Deswegen auch die vorherige Anzeige bei der Polizei, um den Sachverhalt Aktenkundig zu machen.

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Leestiger  13.05.2024, 11:45
@GS2000
Klar, vom Dieb zuerst eine Datenschutzerklärung nebst Einverständnis einholen :)))

Das zeigt, wie wenig Ahnung du hast, ganz offensichtlich!

Ob du vorher eine Anzeige gemacht hast interessiert den Landesdatenschutz in seiner Entscheidungsfindung nicht!

Hast du den Link nicht gelesen oder nicht verstanden? Steht doch eigentlich sehr verständlich da und gibt die Rechtslage sogar mit Urteilen wieder!

Also ich beschäftige mich mit dem BDSG / DV-GSO seit 2004, meine ältesten strafbewehrten Unterlassungsversprechen sind von 2012, meine höchste Summe die ich je als Schmerzensgeld für einen datenschutzrechtlichen Verstoss bekommen habe waren 2500€.

Und das ist die Realität und nicht etwas, dass man vermutet und mit dem man bei einer Klage eines Betroffenen oder einem Bußgeldbescheid vom LfD aber sowas von auf die Nase fällt vor Gericht!

Wenn nur jeder zweite von der Überwachung Betroffene tatsächlich einen strafbewehrten Unterlassungsanspruch (mit anwaltlicher Hilfe) durchsetzt, dann werden alleine die Kosten dafür schon vierstellig.

Das ist schon eine nicht gerade kleine Personengruppe. Jeder andere Mieter, dessen Ehepartner, deren Kinder, die Paketboten, die Putzfachkräfte, der Hausmeister...

Also:

  • Videoüberwachung nur mit Hinweis darauf, bevor man in den Bereich kommt, in dem man erfasst wird. Dieser natürlich mit zuständigen Ansprechpartner, wenn es nicht offensichtlich der Hauseigentümer ist.
  • Und hat einer der anderen Parteien was dagegen, dann nur mit Gerichtsbeschluss!

Hier ist schon der Vermieter mit sowas auf die Nase gefallen

„Das verfassungsmäßig garantierte Recht des Eigentümers, Schutzmaßnahmen für sein Eigentum zu ergreifen, darf nicht in unverhältnismäßiger Weise auf Kosten des Eingriffs in hochrangige Rechtsgüter Dritter geschehen. Die ständige Videoüberwachung des gesamten Eingangsbereichs zum Schutz gegen Sachbeschädigungen und Ehrverletzungen des Eigentümers ist unverhältnismäßig.“ (LG Berlin, Urteil vom 31.10.2000 – 65 S 279/00)

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Erst mal den Briefkasten wieder reparieren, mit neuem Schloss und natürlich ordentlichem Scharnierband!

Mit totaler Gewalt bekommt man alles auf, aber man muss es ja Denjenigen nicht zu einfach machen und einen defekten Briefkasten nicht reparieren!


Doro99864575 
Fragesteller
 13.05.2024, 10:29

Bringt nichts :( Word wohl eher auf ein Postfach hinauslaufen. Trotzdem danke.

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Nicht anrufen, sondern nachweislich schriftlich unter Zeugen oder als Einschreiben den erheblichen Mietmangel anmahnen, am besten unter einer Fristsetzung ("umgehend"). Hier ist sofortiger Handlungsbedarf, gerade wenn u.a. Geheimzahlen von Kreditkarten verschickt werden.

Ansonsten könnte vielleicht ein akustischer Bewegungsmelder die Täter abschrecken.

Sind noch weitere Mieter betroffen ?


Doro99864575 
Fragesteller
 13.05.2024, 09:53

Komischerweise sind keine anderen Mieter betroffen.

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Doro99864575 
Fragesteller
 13.05.2024, 11:35
@Cogitoergosum99

Einer aus unserem Miets-Haus, der hat uns schon seit letztem Jahr auf dem Kicker. Finde das es scheiße, sorry, ist aber so, ist kompletter Kindergarten. :(

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