Mietrecht in einer WG. Darf der Vermieter das alles?

11 Antworten

"Er sagt er darf sich Zutritt verschaffen , solange er nicht in die Zimmer geht weil der Rest der Wohnung Gemeinschaftsräume wären."

Wenn die Gemeinschaftsräume Teil des Mietvertrags sind (und davon geh ich bei Küche und Bad mal aus), dann sicher nicht.

" Er will die Zimmer kontrollieren und schauen ob noch jemand im Zimmer ist.. "

Darf er nicht.

" noch dazu leert er immer den Briefkasten der WG und schaut was für Briefe ankommen."

Darf er nicht ohne Einwilligung der Mieter.

"meine Tochter darf ihren Freund nicht über Nacht bei sich haben"

Geht ihn einen feuchten Dreck an. Der Freund darf sogar bis zu sechs Wochen ununterbrochen bei ihr wohnen.

"und er hat ihm Haus verbot erteilt" Wenn es sein Haus ist, darf er das,allerdings nur, wenn der Freund den Hausfrieden stört oder ähnliches.

"und ihn von den Treppen gestoßen..."

Das wäre Körperverletzung und durchaus einer Anzeige würdig.

Deine Tochter soll Mitglied im Mieterverein werden bzw. Ihr könnt auch direkt einen Anwalt einschalten.

In einer WG werden nicht nur die einzelnen Zimmer sondern auch die gemeinsam genutzten Räume gemietet.

Ein Vermieter hat grundsätzlich keinen "eigenmächtigen" Zutritt zu vermieteten Räumen.

Er will die Zimmer kontrollieren und schauen ob noch jemand im Zimmer ist..

Dies geht ihn nichts an.

 noch dazu leert er immer den Briefkasten der WG und schaut was für Briefe ankommen.

.

Ihr scheint einen Vermieter zu haben, der sämtliche Eurer Rechte mißachtet und mit Füßen tritt.

Müssen die Mietwohnungen ihm die Zimmer Türen öffnen??

Nein, nur wenn es berechtigte Gründe gibt. Seine Neugierde,seine Kontrollwut usw. sind keine Gründe die sein Verhalten begründen.

Legt ihm doch mal einen Brief in Eurem Briefkasten und listet mal seine illegalen Machenschaften auf.

Goldi73 
Fragesteller
 13.06.2020, 19:49

gute Idee, mit dem Brief🙈

0

Also das ist schon heftig. Ich weiss zwar nicht wie dass in einer WG ist, aber das dürfte sich eigentlich nicht unterscheiden. Der Vermieter darf weder die Wohnung unangemeldet betreten noch den Briefkasten durchsuchen ( Privatsphäre)

Der Mieter darf sogar das Türschloss wechseln (Das alte aber aufheben und beim Auszug wieder einbauen). Da es Eigentum des Vermieters ist. Der Vermieter dürfte ja noch nicht einmal einen Zweitschlüssel für die Wohnung besitzen. Er muss sich immer vorher anmelden wenn er die Wohnung betreten will ( 1× im Jahr zu einer Besichtigung z.b.) Das hier ist ein grobes Vergehen des Vermieters. Er überschreitet seine Grenzen. Du könntest als Mieter hier eigentlich sofort kündigen.

Oder Du sprichst gegen den Vermieter mal eine Abmahnung (gelbe Karte) aus. Auch dieses Recht haben Mieter.

Goldi73 
Fragesteller
 13.06.2020, 19:57

Bei einer WG soll das tatsächlich anders sein. Gemietete Zimmer darf er nicht, restliche Räume, also Küche, Bad usw darf er anscheinend.. ich frage mich nur, wenn man gerade duscht oder halbnackt im Bad ist, darf er dann einfach rein? Schon eine Frechheit.. das Problem ist, dass es keine Wohnungen bei uns gibt😩😩😩😩 man findet einfach nix..

0
Flash31  13.06.2020, 20:09

Ok könnte sein wie hier jemand geschrieben hat, dass es sich um Gemeinschaftsräume handelt. Aber wenn ich dusche würde ich ich die Tür verriegeln. Dann muss er draussen warten. In einem Mietvetrag ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Seiten. Es gibt aber oft Vermieter die nur an Ihre Rechte denken. Eine Störung des Hausfriedens wird immer gerne herangezogen um unterschwellig zu drohen. Dann muss es mehrere Mitbewohner im Haus geben die es ebenso stört und die das auch evtl. schriftlich bestätigen würden. Meistens hält sich ja jeder raus, weil er keinen Ärger will. Wohnt der Vermieter im Haus?

0
Flash31  13.06.2020, 20:13

Störung des Hausfriedens ist immer ein sehr weitläufiger Begriff.

Interessant wäre hier auch mal der abgeschlossene Mietvertrag. Vielleicht sind hier sogar ein paar der Klauseln gar nicht rechtswirksam.

Könnte ich mir bei solchen cholerischen Vermietern fast vorstellen!

0
Flash31  13.06.2020, 20:27
@Flash31

Ich würde erstmal ein eigenes Türschloss am Zimmer der Tochter einbauen. Wie gesagt hebt das alte auf, denn das müsst ihr beim Auszug wieder einbauen. (ist aber kein großer Akt) Das gleiche könntet Ihr auch am Briekasten machen. Am besten ein Schloss wo er sich kein Schlüssel nachmachen kann. In der Regel kann er nur kündigen wenn er Eigenbedarf anmeldet oder die Miete zwei Monate nicht bezahlt wird. Alles andere wird schwierig. Ihr könntet ihn abmahnen oder wegen Unterlassung anzeigen. Trägt zwar nicht zu einem guten dauerhaften Mietverhältnis bei. Aber vielleicht werden dann manche einsichtig. Falls nicht raus da.

0
Goldi73 
Fragesteller
 13.06.2020, 20:40

Ein Mitbewohner hat sich schriftlich bei ihm beschwert und hat prompt die erste Abmahnung erhalten.. nein, der Vermieter wohnt nicht da. Und statt 18qm hat meine Tochter ein Zimmer in Größe von 5,5 qm erhalten für 475 Euro... da es eine Notsituation war, hat sie das Zimmer trotzdem genommen, wir hätten ja niiiiiemals gedacht dass das so ein Psycho ist..

0
Flash31  13.06.2020, 23:18
@Goldi73

Also selbst wenn die 475 Euro eine Warmmiete (Kaltmiete + Nebenkosten) sind und das für 5,5 qm, dann ist es ja ein extremer Wucherpreis. Es gibt bei der Stadt oder Gemeinde (Bürgerbüro) einen Mietsspiegel. Dieser legt unter anderen den durchschnittlichen Mietpreis pro Quadratmeter in eurer Region fest. (die Kaltmiete ohne Nebenkosten) Das ist auch für diesen Vermieter bindend. Eine Abmahnung wegen einer schriftlichen Beschwerde hmm ... Hat er zu dem Sachverhalt überhaupt Stellung bezogen oder nur eine Abmahnung erteilt? Dann würde ich wirklich an der Wahrnehmung des Vermieters zweifeln. Vor einem Richter macht er sich damit echt lächerlich.

1
Goldi73 
Fragesteller
 13.06.2020, 23:11

Baden Württemberg

0
Goldi73 
Fragesteller
 13.06.2020, 23:42

Stellung genommen? Wenn man das so nennen darf: er soll die Fresse halten.... Das hat er ihm geantwortet.. er meinte es sei Ramadan, da hätte er schlechte Laune.. jedoch ist Ramadan jetzt vorbei Und er ist immernoch so.. meine Tochter und ihr Freund werden ihn morgen anzeigen.. geht leider nicht anders..

0

Da nicht die ganze Wohnung angemietet wurde, sondern nur die einzelnen Zimmer, darf der Vermieter die nicht mitvermieteten Gemeinschaftsraeume jederzeit betreten. Alles andere darf er jedoch nicht.

Der darf das alles nicht - und deine Tochter sollte dort schleunigst wieder ausziehen.

Goldi73 
Fragesteller
 13.06.2020, 19:41

Heute musste sie die Polizei rufen, weil er auf sie und ihren Freund los gegangen ist.. es ist sehr schwer was zu finden. Sie ist schon auf Suche..

0