Darf Vermieter Haustürschlüssel ungefragt an Dritte weitergegeben?

5 Antworten

Der Haustürschlüssel öffnet den Zugang zum Haus. Ist denn der Wohnungseingang unverschlossen? Oder ist das gesamte Haus eine WG?

Der Eigentümer als Vermieter hat freilich Zugang zu den Gemeinschaftsräumen. Das gilt aber nicht für Dritte, es sei denn sie handeln in Vollmacht des Vermieters.

Hier muss eine Beschwerde an den Vermieter erfolgen.

... natürlich dürfen wir das, warum sollten wir auch den Mieter um Erlaubnis fragen müssen? Jeder Briefträger und Zeitungszusteller hat von mir so ein Ding bekommen.

Und der Heizungsmonteur für die Heizanlage hat auch einen.

Tipp: Mache die Wohnungstür zukünftig einfach zu.

fragnet2010  18.06.2018, 10:43

@schleudermaxe: Es wäre von Vorteil gewesen, die Frage richtig zu lesen: Die FS fragt nicht nach Zugang zum Haus, sondern zu dem Zugang zu der Wohnung. Das ist etwas ganz anderes.

Zur Frage: Der Vermieter darf den Wohnungsschlüssel nicht an Dritte weitergeben. Er (der Vermieter) ist insofern für den Hausfriedensbruch, den er durch seine unbefugte Weitergabe des Schlüssels ermöglicht hat, haftbar.

Der Vermieter sollte daher schriftlich aufgefordert werden, die Weitergabe der Schlüssel an Dritte sofort zu unterlassen (Unterlassungserklärung), anderernfalls er für dadurch ermöglichte Gesetzesbrüche haftbar gemacht werden wird.

schleudermaxe  18.06.2018, 11:53
@fragnet2010

... einfach die Frage einmal vorlesen lassen, wenn es selbst noch nicht geht, Auszug: Haustürschlüssel, und das nicht nur einmal.

Und nur darauf habe ich zu antworten.

fragnet2010  19.06.2018, 17:01
@schleudermaxe

Sie haben die Frage offenbar immer noch nicht verstanden:

Darf mein Vermieter ohne Ankündigung und unsere Zustimmung einen Haustürschlüssel an Dritte weitergeben?

Es ist doch im Kontext vollkommen offensichtlich, dass die FS damit den Wohnungsschlüssel meint, wenn sie schildert, dass ein

fremder Mann auf einmal in der Küche

vor ihr stand.

Vielleicht lassen Sie sich den Text der FS noch einmal von einem Dritten erklären, damit Sie ihn intellekturell nachvollziehen können?

schleudermaxe  20.06.2018, 06:36
@fragnet2010

.... ich antworte auf das, was gefragt wird. Hineindichten ist nicht mein Job.

fragnet2010  25.06.2018, 14:50
@schleudermaxe

Ich weiß jetzt nicht mehr, wie ich es Ihnen erklären könnte, dass Sie "hineindichten". ;-)

schleudermaxe  25.06.2018, 20:09
@fragnet2010

.... dann bleibe doch einfach mal ein paar Tage hier weg und gut ist.

Ich beantworte jedenfalls die Fragen, und da hier der Fragensteller nichts berichtigt, liege ich also richtig. Es geht um die Haustür, immer noch.

fragnet2010  02.07.2018, 10:20
@schleudermaxe

Allerletzter Versuch, lieber @schleudermaxe:

"Hallo,

ich wohne in einer WG und habe einen Mietvertrag nur für mein Zimmer. Der Vermieter hat einen Haustürschlüssel und es ist vertraglich festgelegt, dass er alle Gemeinschaftsräume unangekündigt betreten darf. Heute stand jedoch ein fremder Mann auf einmal in der Küche (sic!) vor mir und meinte, er hat den Haustürschlüssel vom Vermieter bekommen. Darf mein Vermieter ohne Ankündigung und unsere Zustimmung einen Haustürschlüssel an Dritte weitergeben?

Danke für eure Hilfe! :)"

Das nennt man Kontext, lieber schleudermaxe.

Im übrigen dachte ich, es geht hier nicht ums rechthaben, sondern um hilfreiche Antworten für die Fragesteller. ;-)

Dass ein Fremder ohne Ankündigung in die Wohnung kommt, ist schon ungewöhnlich bzw. sollte nicht sein, aber es kommt auf den Grund bzw. Anlass an.

Wenn der Vermieter z. B. einen Raum für eigene Gäste nutzt, kann sowas schon mal passieren.

Wenn das bisher ein einmaliger Vorfall war und der Besucher sich ansonsten angemessen verhalten hat, würde ich deswegen aber kein Fass aufmachen. Sprich bei nächster Gelegenheit mit dem Vermieter und bitte ihn um eine kurze Nachricht an dich oder wenigstens einen von ihm geschriebenen Zettel für den Gast.

Rechtlich sieht es so aus, dass der Vermieter das durchaus tun kann, wenn der Mietvertrag nur das Zimmer umfasst. Auch lässt mich die Zugangsreglung vermuten, dass er sich offenbar sehr weitgehende Verfügungsgewalt über die Räume vorbehält. Damit ist die Weitergabe eines Schlüssels an einen Gast zumindest aus seiner Sicht nichts ungewöhnliches.

Etwas anderes wäre es, wenn er ständig Fremde einließe und diese dich in der dir zustehenden Mitnutzung der Gemeinschaftsräume behindern.

Das Hausrecht hat der Mieter

Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich festgestellt, dass das Mieten von Wohnraum den Stellenwert des Besitzes hat. Das heißt, dass der Mieter zwar nicht Eigentümer der Wohnung ist, sie also nicht verkaufen, umbauen oder abreißen darf, ansonsten aber als Besitzer darüber verfügen kann. Zum Beispiel übt er das Hausrecht in seiner Wohnung aus.

Das bedeutet, dass der Mieter bestimmt, wer sich wann in seiner Wohnung aufhalten darf. Jeder, der die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters betritt oder sie trotz Aufforderung nicht unverzüglich verlässt, begeht Hausfriedensbruch (Straftat).

https://www.bremermieterschutzbund.de/ratgeber/recht-von-a-bis-z/das-hausrecht-hat-der-mieter

Wenn man in einer WG nur ein Zimmer hat, kann es gut sein das andre in der WG Gäste und Besucher hat. Leere Zimmer kann der VM besichtigen lassen.

Das jemand Fremder grundlos rumsteht ist ja eher sinnlos