Gebäudeanalyse durch Vertreter des Vermieters?


23.07.2020, 12:11

Für mich klingt das ganze eher nach Schnüffeln in der Wohnung, da nicht alle Mieter des Hauses diesen Brief bekommen haben.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fotos deiner Einrichtung musst du nicht dulden.

Die Hausverwaltung hat doch Baupläne, aus denen die Wohn- und Nutzflächen zu berechnen sind.

Allerdings musst du dem Vermieter (oder seinem Beauftragten) einmal jährlich den Zugang zu deiner Wohnung ermöglichen.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:15

Und wie siehts aus wenn ich nie zuhause bin? Was ja auch der Fall ist.
Ich bin meistens nur zwischen 1 Uhr Nachts und 7 Uhr frühs zuhause. Den Rest der Zeit bin ich immer unterwegs.

DerHans  23.07.2020, 12:18
@GerPM

Dass du NIE zu Hause bist, kannst du nicht argumentieren. Einmal im Jahr muss du das nach Terminabsprache dulden.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:19
@DerHans

Ich habe keine Termine frei. Ich bin voll Berufstätig und Leite nebenbei noch ein Unternehmen als Nebenberuf. Da bleibt keine Zeit für zuhause. Auch nicht am Wochenende.

Oponn  23.07.2020, 12:20
@GerPM

Dann musst du einen Beauftragten schicken.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:21
@Oponn

Ich lasse niemand fremden in meine Wohnung. Und erstrecht nicht ohne mein beisein.

DerHans  23.07.2020, 12:21
@GerPM

Wenn du ihm aber nicht den Zugang gewährst, verstößt du gegen deinen Mietvertrag. Dann kommt die Abmahnung und anschließend die Kündigung.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:22
@DerHans

Damit kann ich leben. Danke ^^

Oponn  23.07.2020, 12:40
@GerPM

Du hast also keine Freunde.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:42
@Oponn

Natürlich. Jedoch lasse ich niemanden allein in meiner Wohnung.

Oponn  23.07.2020, 12:49
@GerPM

Dann hast du keine Freunde. Das ist aber alles schlussendlich dein Problem.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:52
@Oponn

Was hat das mit freunden zutun? Ich will auch nicht in der Wohnung von meinen Freunden allein sein und für die auf jemanden warten. Was für eine Dumme Schlussfolgerung ist das bitte?

Zudem sind meine ganzen betrieblichen unterlagen in meiner Wohnung die unter anderem Baupläne, Skizzen, Patentrechte für Maschinen. In meiner Wohnung hat niemand was zu suchen. Nicht umsonst habe ich mehrere Tausend in Sicherheitssysteme gesteckt...

DerHans  23.07.2020, 12:57
@GerPM

Das kannst du niemandem plausibel machen, dass du dir (als SELBSTÄNDIGER) nicht mal für eine Stunde die Zeit nehmen kannst, deiner Pflicht nachzukommen.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:58
@DerHans

Lieber suche ich mir eine neue Wohnung, was auch unproblematisch ist, da ich finanziell (fast) kein Limit habe. Somit kann mich der Vermieter mal.

DerHans  23.07.2020, 13:01
@GerPM

Ein anderer Vermieter behält sich dieses Recht aber ebenfalls vor.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 13:02
@DerHans

Das kann man vorher ja alles absprechen. An sich wäre Eigentum besser, jedoch fehlt mir die Zeit das zu bewirtschaften.

Oponn  23.07.2020, 13:06
@GerPM

Freunde, denen man nicht vertraut und die einem keinen kleinen Gefallen tun, erfüllen die Definition von Freund nicht so recht.

Zudem sind meine ganzen betrieblichen unterlagen in meiner Wohnung die unter anderem Baupläne, Skizzen, Patentrechte für Maschinen.

Ah ja, die liegen offen herum.Du wirst immer weniger glaubwürdig. Patente liegen übrigens beim Patentamt.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 13:07
@Oponn

Natürlich liegen die nicht so rum. Patente liegen unter anderem auch beim Patentamt. Dennoch bekommst du etliche unterlagen für dich Privat. Dieser liegen in einem Wandtresor.

Oponn  23.07.2020, 13:19
@GerPM

Dann hättest du ja gar kein Problem damit, wenn das nicht sowieso alles frei erfunden wäre. Na, Urlaub und Langeweile?

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 13:24
@Oponn

Nur weil du in einem Scheinbar minderbezahlten beruf arbeitest ohne Perspektive auf ein Unternehmen und auch garnicht die Qualifikationen besitzt eines zu Leiten, musst du nicht andere Menschen runter reden die was aus ihrem Leben und vorallem für die Gesellschaft und Technologie machen. Also schanuze halten Boomer.

Oponn  23.07.2020, 14:01
@GerPM

Sagt der Lokführer und Hobbyfotograf. Süß.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 14:04
@Oponn

Allein als Hauptberuf (Tf) verdiene ich mit sicherheit mehr Geld als du. Und Fotos machen ist mein Hobby. Jemanden auf sein Hobby anzusprechen ist schon lächerlich. Und ich vermute selbst mit meinen Bildern mache ich mehr Geld als du in deinem jämmerlichen angestellten Beruf. Arbeite mal schön damit du dann eine Jämmerliche Rente bekommst und Perspektivenlos Suizid im alter begehst weil du dir nix zu fressen mehr leisten kannst du minderbemittelter Mensch....

Oponn  23.07.2020, 14:56
@GerPM

Getroffene Hunde bellen.

Bitterkraut  23.07.2020, 12:16

Auf Bauplänen sieht man aber nicht den Zustand der Fenster z.B.

DerHans  23.07.2020, 12:19
@Bitterkraut

Deswegen muss ja der Zugang einmal im Jahr nach Absprache ermöglicht werden.

Bitterkraut  23.07.2020, 12:19
@DerHans

Eben, auch für eine Gebäudeanalyse.

Für die Vorbereitung von Renovierungsarbeiten oder auch für einen Verkauf usw. musst Du einen Beauftragten in deine Wohnung lassen. Der darf auch Fotos machen. Aber nicht von deiner Einrichtung oder einzelnen privaten Gegenständen sondern von Wänden, Fußböden, Decken, Leitungen, Bad, Küche usw. (also Dingen, die im Eigentum des Vermieters stehen).

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:18

Hier wird aber nichts renoviert oder sonst was. Ich habe über den Link https://www.mietbuergschaft24.de/wann-darf-ein-vermieter-fotos-in-der-wohnung-des-mieters-machen/ rausgefunden, das der Vermieter keine Fotos machen darf. Nur mit Genehmigung durch mich

Eckengucker  23.07.2020, 12:35
@GerPM

Grundsätzlich richtig, aber nicht vollständig. Ausnahmen sind möglich wie z.B. vertragswidriges Verhalten durch den Mieter oder Beweissicherung für zivilrechtliche Ansprüche. siehe meinen Vermerk

eine allgemeine vertragliche Formulierung "Recht zur Betretung der Wohnung eines Mieters durch den Vermieter", die bis zu diesem Zeitpunkt offenbar regelmäßig verwendet wurrde, ist erheblich eingeschränkt worden. (BGH, 04.06.2013, Az. III ZR 289/13) Die Bedingungen der Anmeldung, Angabe von Gründen usw. wurden offenbar richtig angegeben, wobei der Begriff "Gebäudeanalyse" was nun eigentlich umfassen soll? Schadensprüfung, Wertprüfung o.ä? Hört sich für mich nach einem möglichen Verkauf an...

M.E. kann das Betreten, so wie hier angegeben, trotzdem letzten Endes nicht verhindert werden. Allerdings sind Fotos gegen den Willen des Mieters nur möglich wenn Schäden / zu vermutende Schäden vorliegen, auch eine Beweissicherung z.B. bei vertragswidrigem Verhalten wäre möglich. (AG Steinfurt, Urteil vom 10.04.2014, Az. 21 C 987/13). Für das Betreten kann er wie hier angedeutet eine notwendige dritte Person mitbringen.

Ich kann mir vorstellen, dass sich das wie rumschnüffeln anfühlt, andererseits gibt es immer eine Abwägung zwischen dir und den möglicherweise berechtigten Maßnahmen des Vermieters. (du hast doch genug Zeit zum aufräumen :-) )

Vielleicht ist das auch mal eine Möglichkeit die Frage nach der "Analyse" zu stellen. Sollte tatsächlich so was wie ein Verkauf im Raum stehen kann man sich schon mal darauf vorbereiten. Eine Vorgeschichte wurde von dir nicht erwähnt, so ist meine Antwort nur aufgrund der von dir gemachten Angaben möglich.

.

Oha, die zwischendurch gefertigten Aussagen und Bemerkungen konnte ich erst nach meinem Schriftsatz sehen. Du MUSST ihm den Zugang ermöglichen. Auch du kannst einen Tag freischwitzen. Alles andere ist -sorry- Müll.

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:39

Ich kann keinen Tag frei machen. Ich bin die nächsten Monate völlig ausgebucht. Ich weiß ja nicht ob du es kennst, wenn man sich selbstständig macht und nebenbei noch seinem Hauptberuf nachgeht.

Eckengucker  23.07.2020, 12:45
@GerPM

Und was wäre wenn in der Wohnung ein Wasserrohrbruch vorliegen würde oder du einen Autounfall hast?

GerPM 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:45
@Eckengucker

Dann hab ich n Problem. Aber es geht ja nicht um was wäre wenn...

Zutritt musst du deinem Vermieter bzw. dessen Vertretung gewähren.

Fotos allerdings sind nur erlaubt, z.B. um Gebäudeschäden aufzunehmen.

Deine Familie bzw. deine Wohnungseinrichtung darf er ohne deine Erlaubnis nicht fotografieren.