Vermieter betritt unangekündigt die WG
Es ist ein komplexes Problem. Ich wohne in einer WG. Der Vermieter vermietet die Zimmer einzeln. Über die Gemeinschaftsräume (möbeliert) steht im Vertrag, dass sie "in gemeinsamer Nutzung mit den anderen Mietern" stehen. Jeder zahlt einen eigene (hohe) Pauschalmiete. Über die Nebenkosten haben wir keinen Überblick. Da die Gemeinschaftsräume sparsam möbeliert waren, hab ich zur gemeinsamen Nutzung und unter Einverständnisder Mieter einen Schrank und eine Kühlkombination zur Verfügung gestellt. Nun das eigentliche Problem: Der Vermeiter betritt sehr oft unangekündigt die Gemeinschaftsräume. Wir haben ihn mündlich und schriftlich gebeten das zu unterlassen, da man ja auch mal Privatsphäre haben möchte. Zurück kam ein Schreiben, dass wir "freundlicher Weise" ein Nutzungsrecht für die Gemeinschaftsräume haben und nicht im Recht sind die Vermieter auszuschließen. Da ich das Schreiben aufgesetzt habe, kam noch die Drohung, dass ich die eigens eingebrachten Möbel aus den Räumen nehmen muss, sonst droht mir die fristlose Kündigung. Nirgends stand im Mietvertrag, dass es verboten sei, Möbel in die Gemeinschaftsräume zu stellen. Nun meine Fragen: Was kann ich unter dem Nutzungsrecht verstehen? Ist der Vermieter im Recht die Gemeinschaftsräume unangekündigt zu betreten? Dürfen wir Möbel in die Gemeinschaftsräume stellen und/oder ist das überhaupt ein Grund zur fristlosen Kündigung?
7 Antworten
Das ist gar nicht so leicht. Deine Situation klingt für mich weniger nach WG als nach Wohnheim. Jedenfalls wenn man die Situation betrachtet. In Wohnheimen hat man normalerweise, keinen Anspruch darauf das sich der Vermieter ankündigt, wenn er die Gemeinschaftsräume besichtigen möchte. Anders ist das natürlich bei deinem Privatraum.
Was die Möbel angeht, können diese Geduldet werden. Sofern aber nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vermieter von dir verlangen, diese zu entfernen.
Dennoch fristlos kündigen kann er dich nicht, das ist Quatsch.
Hallo Coswigerin90, frislos kündigen kann er Dich überhaupt nicht, es sei denn Du zahlst Deine Miete nicht oder richtest große Schäden in der WG an. Nehme mal an , dass es nicht so ist. Aber mal ganz ehrlich, möchtest Du Dir nicht besser etwas vernünftiges mieten? So kann man doch nicht leben. Wenn Du zur Pauschalmiete wohnst ,bekommst Du leider nicht automatisch eine Nebenkostenabrechnung. Beste Grüße und schönen 3. Advent.
Also es gibt keine Hauptmieter, da jeder selber einen Mietvertrag hat. Mit dem Vermieter haben wir nix über die Möbel vereinbart. Sie standen aber schon ne Weile und da hat er nie etwas dagegen gehabt. Das mit dem "freundlicher Weise zur Verfügung gestellt" ist sehr fraglich... Wie kann man freundlicher Weise notwenige Räume zur verfügung stellen. Die gehören doch zu jeder Wohnung dazu?! Gibt es irgenwo Klauseln, die das Mieter-Vermieter-Verhältnis bei WGs regeln? Wie muss ich vorgehen, wenn der Vermieter mir die fristlose Kündigug einreicht, weil ich's nicht einsehe, dass ICH grade stehen muss, wenn alle anderen ebenfalls meine Möbel nutzen können.
Natürlich müsste man den Mietvertrag lesen.... Ich denke,Ihr dürft das Wohnungstür-Schloss auf eure Kosten auswechseln.
Nachdem jeder von euch einen eigenen Mietvertrag hat, könnt ihr den VM durchaus aus bitten sich zu entfernen.
Allerdings wird der Ärger nur noch größer werden.
Sicherlich nicht, wenn der Vermieter die Zimmer einzeln vermietet und den Gemeinschaftsraum "freundlicherweise" zur Verfügung stellt, dann hat keiner der Mieter das Recht das Schloss zu wechseln.