Kann Mieter Putzfrau aufzwingen?

10 Antworten

Zur Beantwortung der Frage müsste man die konkrete Vertragsgestaltung kennen.

Gibt es hier einen Mietvertrag für die gesamte Wohnung oder werden die Zimmer separat vermietet?

Ich gehe richtig in der Annahme, dass Du die Gemeinschaftsräume innerhalb der Wohnung meinst?

Wird die gesamte Wohnung vermietet, dann hat der Vermieter keinen Anspruch auf die Reinigung durch eine Dritte Person. Ihr seid Besitzer und genießt somit das Hausrecht.

Es ist Euch überlassen, wann Ihr reinigt und wann nicht.

Werden die Räume aber separat vermietet, dann hat kann der Vermieter diese Gemeinschaftsräume durchaus putzen lassen.

Wenn Ihr Euch jetzt allerdings weigert, dann wird der Vertrag nicht zustande kommt.

Ihr solltet das erst einmal schlucken und dann der Reinigung einer Putzfrau widersprechen. Vorab würde ich das aber mal von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen.

McAbby 
Fragesteller
 12.01.2018, 15:00

Es gibt einen Mietvertrag für die ganze Wohnung. Dieser wird von einem von uns übernommen. Die anderen Mitbewohner der Wohnung bekommen dann mit diesem Hauptmieter Untermietverträge. Genau, die Gemeinschaftsräume innerhalb der Wohnung.

Ja, dass wir uns von einem Anwalt beraten lassen, war dann vorgesehen. Aber ich wollte halt erst einmal wissen, ob der Gang zum Anwahlt überhaupt etwas bringen würde und total schwachsinnig ist. Und nur wir das in unserem jugendlichen Leichtsinn als ungerecht ansehen.

ChristianLE  12.01.2018, 15:08
@McAbby

Wie gesagt, selbst wenn das nicht rechtens ist, würde ich den Mietvertrag dann dennoch unterschreiben.

Das wäre dann automatisch eine unwirksame Klausel und wird durch geltendes Recht ersetzt.

Das ist eine Sache der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit.

Der Hauptmieter kann natürlich sagen, ich vermiete nur einzelne Räume mit Nutzung der Gemeinschaftsräume (Bad, Küche Flur), wenn der Mieter akzeptiert, dass diese Räume von einer Raumpflegerin sauber gemacht werden.

Keiner muss ja mit ihm einen Vertrag machen.

McAbby 
Fragesteller
 12.01.2018, 15:11

Ich habe da wohl etwas unglücklich vormuliert. Es geht nicht um denjenigen von uns der Hauptmieter ist, der die Putzfrau will. Sonderm um den Vermieter, dem die Wohnung gehört und an den Hauptmieter vermietet.

wfwbinder  12.01.2018, 15:13
@McAbby

Auch für den gilt Vertragsfreiheit.

Ich vermute ihm passt nicht, dass er praktisch an eine WG vermietet und möchte deshalb vorbeugen. Evtl. hat er schlechte Erfahrungen mit WGs gemacht.

Ich würde auch nie an eine WG vermieten.

McAbby 
Fragesteller
 12.01.2018, 15:19
@wfwbinder

Dafür können wir ja auch nichts. Und so wie ich das Gefühl habe, gibt es ja fast keine Lebensform an die Vermieter überhaupt gerne vermieten. Außer vllt an Einzelpersonen, die nie daheim sind.

wfwbinder  12.01.2018, 18:07
@McAbby

Nein, wieso? Ehepaare mit 2-3 Kinder sind auch absolut in Ordnung. Die sind fast immer sehr zuverlässig und solide.

Dein Mietvertrag erstreckt sich vermutlich nur auf ein Zimmer. Die Gemeinschaftsräume darfst Du zwar mitbenutzen, hast aber vermutlich nicht exklusiv Zugriff darauf (sonst wären es ja keine Gemeinschaftsräume).

Wenn der Hauptmieter diese Räume durch eine Putzfrau reinigen lassen will, so kann er dies tun. Sofern dies auch Bestandteil des Mietvertrags wird, kann er die Kosten auch anteilig auf alle (Unter-)Mieter umlegen.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, darfst Du den Mietvertrag eben nicht unterschreiben.

Also ich muss die Putzfrau in meine Wohnung lassen, damit sie dort putzt?

Es handelt sich ja gerade nicht um Deine Wohnung.

RobertLiebling  12.01.2018, 14:51

Sorry, ich hab' Deine Frage falsch gelesen - ich habe es zunächst so verstanden, dass der Hauptmieter (als Vermieter gegenüber den Untermietern) die Putzfrau engagieren will. Erst durch Deinen Kommentar auf eine andere Antwort ist deutlich geworden, dass dies nicht so ist.

Der Vermieter der Wohnung hat oben genannte Möglichkeit nicht, wenn er nicht mit in der Wohnung wohnt.

McAbby 
Fragesteller
 12.01.2018, 15:01
@RobertLiebling

Kein Ding. Ich habe mich wohl im Eifer des Gefechts etwas unklar ausgedrückt.

Natürlich ist das nicht erlaubt, er könnte euch aber nen Strich durch den Vertrag ziehen, wenn ihr sozusagen nicht einverstanden seid mit der Forderung.

Aber generell gilt: Wer in eure Wohnung kommt und wer nicht, ist euch bestimmt. Für das Treppenhaus und den Flur des Hauses kann er jedoch jemanden beauftragen.

McAbby 
Fragesteller
 12.01.2018, 14:24

Es geht hier nicht ums Treppenhaus sondern um die Wohnung an sich. Also die Gemeinschaftsräume in der Wohnung

Walon95  12.01.2018, 14:24
@McAbby

Darf er nicht

DreamShooter  12.01.2018, 14:28

Doch das darf er. Wenn beide Seiten sich einig sind und der Vertrag unterschrieben wird muss das auch gemacht werden

Aufzwingen ist das falsche Wort. Der Hauptmieter kann es zur Bedingung für den Vertrag machen. Also eine entsprechende Vereinbarung in den Vertrag schreiben. Keiner von euch ist gezwungen, diesen zu unterschreiben wenn er nicht einverstanden ist.

Aber überleg mal. Das Putzen ist in vielen WG's ein Hauptstreitpunkt, weil immer wieder einer dabei ist, der sich nicht am Putzen beteiligt oder es nicht gründlich genug macht. Die Kosten für eine Putzfrau sind verteilt auf alle überschaubar, aber die Räume sind sauber und es gibt keinen Streit darüber.

McAbby 
Fragesteller
 12.01.2018, 14:37

Wir haben teilweise aber schon zusammen gewohnt und wissen, dass das mit dem Putzen klappt und wir ein etwa gleiches Verständnis von Sauberkeit haben. Also dürfte das kein Streitpunkt bei uns sein.

Klar, dass wir den Vertrag nicht unterschreiben müssen, ist uns schon klar, auch wenn wir gerne die Wohnung hätten. Aber da hat uns halt interessiert ob es Rechtens ist überhaupt eine Putzfrau für uns zu besorgen.

Renick  12.01.2018, 14:42
@McAbby

Ja. Wenn es im Mietvertrag vereinbart wird bzw. zur Bedingung gemacht wird für das Zustandekommen des Vertrags, dann gibt es rechtlich gesehen nichts einzuwenden.