Braucht man Gewerbeschein um auf Flohmarkt zu verkaufen?

4 Antworten

Grundsätzlich brauchst Du dafür eine Gewerbeanmeldung, eigentlich vermutlich eine Reisegewerbekarte, da der Kauf zum späteren Wiederverkauf ganz typisches gewerbliches Handeln ist.

Dann ist die Frage, ob der Neuwarenverkauf auf den betreffenden Flohmärkten zulässig ist.

Du muss beim Import der Waren Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Ob und wie viel Zoll fällig wird, hängt von den Waren ab.

Du wirst damit auch rechtlich der Inverkehrbringer der Waren in der EU und übernimmst damit quasi die Herstellerpflichten. Also musst Du auch sicherstellen, dass diese Waren in der EU überhaupt verkauft werden dürfen und den Regeln der EU entsprechen. Des weiteren musst Du je nach Ware für die deutschprachige Bedienungslanleitung sorgen und / oder ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und die Konformitätserklärung ausstellen. Auch die Produkthaftung ist dann Dein Thema.

Du siehst, alles nicht so ganz trivial.

...der paar Sachen bestellen will aus China und dann auf dem Flohmarkt es weiterverkaufen will.

Das wäre dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

ja, musst Du. Und kannst auch nicht einfach so als Privatperson auf den Flohmarkt, sondern als gewerblicher Anbieter.

Und Zoll macht überhaupt keine Probleme -- da wird halt Einfuhr-USt erhoben, und evtl. Zoll.

Die meisten Flohmärkte schließen in ihren AGB Neuwaren aus.