Brauche ich eine WEE Nummer als normaler Wiederverkäufer?

5 Antworten

So wie ich das Thema verstehe, brauchst Du das nicht. Hier ein Auszug:

Laut Elektrogesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller oder Händler, der Elektro- und Elektronikgeräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen möchte, dazu verpflichtet, sich vorher bei der Stiftung ear registrieren zu lassen.

(Quelle: https://deutsche-recycling.de/weee-full-service/weee-nummer-registrierung-bei-der-stiftung-ear/#:~:text=Laut%20Elektrogesetz%20(ElektroG)%20ist%20jeder,stiftung%20ear%20registrieren%20zu%20lassen.)

Und da Du nicht derjenige bist, der die Ware das erste Mal in Deutschland in Verkehr bringt, brauchst Du Dich aus meiner Sicht auch nicht zu registrieren. Es sei denn Du beziehst deine gebrauchten Artikel von außerhalb Deutschlands.

Vorab: Da fehlt ein "E". Es ist die WEEE-Nummer.

Der Hersteller ist zum führen einer WEEE-Nr. verpflichtet. Wichtig ist hier, dass "Hersteller" nicht mit "Produzent" verwechselt wird. Das Gesetz hat eine sehr abstrakte Sicht auf Hersteller. Leider hat man bei den Entsorgungsthemen nicht den Begriff "Erstinverkehrbringer" aus der "Zoll-Gesetzgebung" übernommen, denn der ist intuitiver.

Als Hersteller wird derjenige gewertet, der die Ware in einem Land "als erstes" inverkehr bringt. Bei Importen ist das manchmal gar nicht so einfach, das zu bestimmen.

Wird die Ware in irgendeiner Form verändert angeboten, muss der Hersteller neu ermittelt werden. Es reicht hier, wenn der Händler das Gerät mit einem eigenen Markenlogo versieht. Dann ist ggf. auch der Händler ein Hersteller.

Beachte, dass jedes EU-Land eine eigene Registrierung benötigt.

Diese Pflichten können übrigens auch an den Händler "weitergegeben" werden. Es ist daher sinnvoll, in die Lieferverträge auf sowas zu sichten. Zu dem wichtigsten Punkt aber ist man inzwischen als Händler eh verpflichtet ... die Abfrage der WEEE-Nr. beim Lieferanten, unter der das Gerät im betroffenen Land entpflichtet wurde. Jede Handelsstufe muss das auf Nachfrage benennen können ... also auch Du. Wird dem Händler keine WEEE-Nr. genannt, sollte er die Ware nicht verkaufen.

Es wird gerne mal auf das öffentliche Register verwiesen. Das gibt aber nur wieder, ob de Lieferant überhaupt eine WEEE-Nr. hat, aber nicht, ob das vorliegende Produkt entpflichtet wurde.

Für Batterien und Akkus gilt das Gleiche, ist aber eine zusätzliche Registrierung ... auch wenn sie ein "Beipack" zum Gerät sind oder fest verbaut sind.

Du hast übrigens die gleiche Verpflichtung bzgl. der Verpackungsentsorgung ... in Deutschland über das LUCID-Register. Hier bedenken, dass beim Versand die Versandverpackung hinzukommt. Diesbezüglich ist der Händler der Hersteller.

Jeder Registrierung muss durch einen (kostenpflichtigen) Vertrag mit einem Entsorger ergänzt werden. Zudem sind die Gewichte der verschiedenen "Elemente" zu melden.

Bevor Du fragst:

  1. Gesetzlich ist keine Bagatellgrenze vorgesehen.
  2. Wiederverwertete Verpackung wird wie neue Verpackung behandelt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Guten Tag

Eine Frage zur WEE Nummer benötige ich diese zum beispiel auch für Hundehalsbänder mit LED Weichnachtsmützen mit LED Lauflicht oder LED 'Teelichter wenn ich ein Kleingewerbe anmelde'? Oder Fallen die Sachen nicht darunter

Vielen Dank

Als Importeur oder Hersteller ja

Wenn nicht importieren möchtest dann nicht