Brauche eine Bescheinigung dass meine Vermieterin die Eigentümerin der Wohnung ist was muss sie mir geben?
Lebe in einer WG
gibt es da einen Brief wo das drauf steht?
7 Antworten
Man muss ja nicht Eigentuemer einer Wohnung sein, um diese oder Teile davon zu vermieten. Ein Eigentumsnachweis kann also vom Wohnungsgeber kaum verlangt werden.
Wohnungsgeber - und somit zustaendig fuer die Wohnungsgeberbescheinigung - ist immer der, der den Wohnraum zur Verfuegung stellt. Bei einer Untervermietung ist das immer der Mieter der Wohnung und nicht dessen Vermieter.
ich bin auch Eigentümer und vermiete ein WG Zimmer bei mir.
gesetzlich ist man verpflichtet eine Wohnungeber Bescheinigung auszufüllen. Das ist ausreichend. Hier trägt man sich als Eigentümer einfach ein. Mehr ist nicht notwendig.
+ den Mietvertrag natürlich bei der steuer mit anzugeben.
https://www.dieburg.de/images/stories/dieburg/rathaus/Formulare%20A-Z/FB3/Wohngeberbestaetigung.pdf
ansonsten kann sie dir ja einfachfach formlos einen Brief scheiben und das bestätigen das sie Eigentümer ist.
Vielen vielen Dank dafür du hast mir sehr weitergeholfen
Seit wann wird sowas benötigt? Eine solche Bescheinigung gibt es nicht. Das Eigentum kann mit dem Grundbuch nachgewiesen werden. Da muss die Eigentümerin einen Grundbuchauszug anfordern.
Eigentümer einer Wohnung stehen im Grundbuch. Das kann theoretisch jeder mit berechtigten Interesse einsehen
Wofür brauchst du das?
am besten einen Untermietvertrag. Ansonsten kann es man versuchen mit dem Grundbuchauszug, Kaufvertrag, falls Eigentumswohnung. Ansonsten Mietvertrag der Hauptmieterin, falls Mietwohnung.