Brachypelma Smithi in NRW meldepflichtig?

1 Antwort

Von Experte SonjaLP1 bestätigt

Haftpflichtversicherung ist PFLICHT

Meldepflichtig sind alle exotischen Tiere.

Unter 18 darfst du solche Tiere egal ob poecilotheria oder Brachypelma NICHT HALTEN.

Aus dem einfach Grund weil wenn sie abhaut und wen beißt der allergisch ist Du nicht volljährig bist, somit nicht voll strafmündig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin im Besitz von Vogelspinnen, Mantiden und Bartagamen