Kann ich auch Blu-rays brennen?

4 Antworten

Mittlerweile ist es auch für den Eigenbedarf verboten Kopien anzulegen (wenn ein Kopierschutz drauf ist - hat aber mittlerweile jede Scheibe).

Um am PC die Dinger zu kopieren (wenn kein Kopierschutz), bräuchtest Du ein Bluray-Laufwerk / Brenner. Eine Bluray kannst Du nicht in einem DVD-Brenner lesen.

Hast Du ein Bluray-Laufwerk (und einen DVD-Brenner), kannst Du mit einem Programm wie Nero oder DVDFab die Bluray zu einer DVD konvertieren. Dabei hast Du natürlich Qualitätseinbußen.

Eine andere Alternative wäre, die Bluray in einem Bluray-Player (am TV) abzuspielen und mit entsprechenden Kabeln und Hardware am PC zu grabben (also eine "Aufnahme" des Hauptfilms machen).

Schlechtester Weg : die Bluray am TV abspielen und mit einem Camcorder abfilmen (dann hast Du auch die Nebengeräusche im Raum drauf)

Libertinaer  14.06.2016, 12:16

Mittlerweile ist es auch für den Eigenbedarf verboten Kopien anzulegen

... wird aber gemäß § 108b UrhG dann ausdrücklich nicht bestraft.

Das Verbot dient hier nur dazu, dass von der Kopie dann keine weiteren Kopien mehr gemacht werden dürfen. Bei ungeschützten Filmen wäre das nämlich erlaubt.

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verreisterNutzer  18.06.2016, 20:34

"Schlechtester Weg : die Bluray am TV abspielen und mit einem Camcorder abfilmen (dann hast Du auch die Nebengeräusche im Raum drauf)"

Stimmt nicht ganz, denn man muss ja nicht den Ton über das Mikro aufnehmen.

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weiß jemand ob und wie ich auch blu rays kopieren kann für meinen eigenbedarf?

Die meisten BDs sind kopiergeschützt, d.h., Du brauchst spezielle Software, um die zu kopieren (was es in Deutschland frei zu kaufen gibt, eignet sich nur für BDs ohne Kopierschutz).

Aber generell darfst Du Filme (wie auch Musik) für den "persönlichen Gebrauch" kopieren. Der umfasst Kopien für Verwandte und persönliche Freunde, und den Eigenbedarf ohnehin. ;-)

Es ist zwar verboten, einen (wirksamen) Kopierschutz zu umgehen, aber gerade für den "persönlichen Gebrauch" ist die Umgehung ausdrücklich NICHT strafbar (s. § 108b UrhG)!

Das Verbot dient hier nur dazu, dass von der Kopie dann keine weiteren Kopien für den "persönlichen Gebrauch" mehr gemacht werden dürfen, was bei ungeschützten Vorlagen erlaubt ist.

Eine kostenlose Software zum "Rippen" einer BD wäre MakeMKV (zumindest ist sie in der Beta-Phase noch kostenlos), die restliche Software ist zwar (deutlich) besser, kostet aber Geld.

Da es sich nur um eine BD handelt, würde ich es also erst mal damit versuchen. ;-)

Zunächst mal ist eine Sicherungskopie (so heist das) erlaubt .Es gibt gute Hinweise zu den Thema Im Internet.

Libertinaer  14.06.2016, 12:10

Nein, so heißt das NICHT.

Die Sicherungskopie bezieht sich ausschließlich auf Software, nicht aber auf Videos. Bei denen greift die "Kopie für den persönlichen Gebrauch". Damit darf man DEUTLICH mehr, die gilt aber eben nicht bei Software.

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Du darfst das glaube ich wie bei DVD kopieren, aber nicht weitergeben, bzw nur zusammen mit der Blu ray. Bei solchen "Sicherheitskopien" ist meist nur die Vervielfältigung strafbar, wenn du die Blu ray jedoch selbst besitzt und selbst kopierst geht es klar

Libertinaer  14.06.2016, 12:13

Sicherheitskopien gibt es nur bei Software. Hier ist die Benutzung an das Vorhandensein eines Originals gebunden.

Filme kann man nicht "sicherheitskopieren". Hier greift das Recht auf "Kopie für den persönlichen Gebrauch", der auch Kopien für Verwandte und persönliche Freunde einschließt, und somit bei Nutzung der Kopie logischerweise auch keine "Original" benötigt.

Die Rechteinhaber werden dafür pauschal mit Abgaben auf alle Leermedien und Geräte entgolten.

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verreisterNutzer  18.06.2016, 20:35
@Libertinaer

"Die Rechteinhaber werden dafür pauschal mit Abgaben auf alle Leermedien und Geräte entgolten."

Nun, das absurde ist ja, man zahlt auf Leermedien Abgaben als Ausgleich für Kopien, die man nicht machen kann, ohne sich strafbar zu machen.

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