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bitte hilft mir meine eltern schlagen mich

Frage von Tears1992 Tears1992

ich werde im juli 18 und von meinen eltern geschlagen . ich dachte ich halte das durch bis ich mit der schule fertig bin und eine arbeit finde doch ich kann nicht mehr. früher hat mich immer meine mutter geschlagen und jetzt seit einpaar jahren schlägt mcih mein vater und das 1-2 mal im monat. wenn ich mit meinen geschwistern streite kommt mein vater auf mich, meine anderen geschwister werden nicht geschlagen, sie hassen mich einfach ich weis nicht wieso. ich muss mti meinem bruder ein zimmer teilen sogar den kleiderschrank. und bekomme im monat 10-13 euro als taschengeld. meine große schwester durfte mit 17 früherschein machen ich darf aber nicht..... ich will einfach raus aus dieser familie... in ein heim will ich aber nicht... ich weis nicht weiter.... ich würde am liebsten sterben..... sie reiben mir sogar die kosten unter die nase die sie wegen meiner behandlung in homburg ausgeben müssen......

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Antworten (12)

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    Antwort von Tears1992 Tears1992

    ich trau mich nicht bei jemandem zu übernachten ... i-wann muss ich dann ja eh wieder nach hause dann schlagen sie mich wieder so wie heute..... bin immer noch am weinen

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

    Gesetzliche Regelung

    Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

    »Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

    Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

    Hintergründe

    Gewalt in der Erziehung ist weit verbreitetIn Deutschland gehört Gewaltausübung bei der Erziehung immer noch zum Alltag. Sie lässt sich wegen des Dunkelfeldes nur schwer erfassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gehen davon aus, dass in Deutschland über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt und etwa 1,3 Millionen körperlich misshandelt werden - und davon 420.000 sogar häufig (vgl. ihr gemeinsames Informationsfaltblatt »Mehr RESPEKT vor Kindern«). Es liegen aber aus den letzten Jahren auch konkrete Erhebungen vor, die ein hohes Ausmaß an körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder aufzeigen. So gaben 81,5 Prozent der von Bussmann im Jahr 1992 in der BRD befragten 2.400 Jugendlichen an, geohrfeigt worden zu sein, 43,5% berichteten über deftige Ohrfeigen und 30,6 Prozent über eine sog. »Tracht Prügel«. In einer vom Kriminologischen Institut Niedersachsen in 4 deutschen Städten durchgeführten Befragung gaben 55,6 Prozent der Minderjährigen an, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben (Pfeiffer u.a., 1998, S. 87).

    Gewalt wird meist verharmlost Gewalt in der Erziehung wird meistens nicht nur von Eltern als rechtens angesehen, sondern durchweg auch von der Umwelt gebilligt. Zumindest werden immer noch »ein Klaps« und »eine Ohrfeige« (z.T. aber sogar auch die ominöse »berechtigte Tracht Prügel«) in weiten Kreisen der Bevölkerung (und zwar in allen Schichten !) als normales Erziehungsverhalten betrachtet und gerne mit abgegriffenen Redewendungen gerechtfertigt wie: »das hat noch keinem Kind geschadet« – z.T. noch bedenkenlos ergänzt um »bei mir war es genauso und aus mir ist ja auch etwas geworden«. Dabei wird (natürlich) verschwiegen, dass erwiesenermaßen auf »eine« Ohrfeige (oder Klaps) leicht zwei, drei, ja viele folgen und sehr schnell Schläge zum ganz selbstverständlichen Erziehungsmittel werden, wenn es darum geht, Kinder »zur Vernunft zu bringen« oder von unerwünschten Handlungen abzuhalten.

    Körperliche Bestrafung ist unzulässig Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.

    Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.

    Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

    Ich hoffe das FÜR DIE RATGEBER HIER nun endlich einmal geklärt ist das Eltern in Bezug auf körperliche Züchtigung NULL Rechte haben!! Sellbst zu einem Klaps, oder auch nur „einem kräftigen schütteln“ dürfen sie sich nicht hinreißen lassen! Die entsprechenden §§ habe ich ja als Beleg angegeben.

    Mit freundlichen Grüßen, vor allem an alle Kinder und Jugendlichen

    Michael

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    Antwort von Sk8ergirl2 Sk8ergirl2

    da du bald 18 bist, kommst du nicht ins Heim, aber wende dich ans Jugendamt, es gibt viel Möglichkeiten aus der Familie rauszukommen. Z.B eine betreute WG mit 2-3 Mädchen oder eine eigene Wohnung und das Jugendamt unterstützt dich

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    Antwort von HotHunny HotHunny

    Jungendamt hin & mit denen reden, dass du denn in eine Wohngemeinschaft kommst

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Du solltest Dich an das Jugendamt wenden. Der/Die Mitarbeiter(in) wird - wenn Du das willst - einen Gesprächstermin mit Deinen Eltern vereinbaren und zunächst versuchen, mit euch zusammen Lösungen zu erarbeiten, damit es für Dich zu Hause deutlich erträglicher wird. Wenn das alles nix hilft, dann wird man vermutlich darüber nachdenken, Dich auszuquartieren. Mit 17 Jahren kommt man allerdings nicht mehr in ein Heim. Da geht es um Verselbständigung, damit Du so früh wie möglich auf "eigenen Beinen" stehen kannst. Und mach Dir keine Sorgen, daß dann ganz schlimme passieren: Solche Fälle gibt es beim Jugendamt jeden Tag. Du bist alles andere als ein Einzelfall. Entsprechend genau weiß das Jugendamt auch, wie man das am besten anstellt, um eine Lösung zu finden, mit der Du am Ende zufrieden bist.

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    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Deine Eltern begehen jedesmal eine Straftat,wenn sie dich schlagen...Geh zur Polizei und zeig sie an...

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    Antwort von bigdennis bigdennis

    Unverschämt! Ich würde mal zum Jugendamt gehen und es denen mal sagen. Desweiteren kannst du mit deinen Alter nicht in ein Jugendheim sondern würdest dann in eine Wg ,oder andere Sachen geschchickt. Die Möglichkeiten sind dir ganz offen. Evtl. solltest du mal ein paar TAge bei deinen Freund/in übernachten.

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    Antwort von IsegrimWisobir IsegrimWisobir

    Duhast über das Jugendamt die möglichkeit dich Helfen zu lassen.z.b. Ineiner Betreuten Jugendwohngruppe.Oder aber Versuche die Telnr vom Jugendnottelefon zu bekommen.die helfen dir auch weiter

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    Antwort von Bella73 Bella73

    Entweder du sprichst mal mit einem Lehrer deines Vertrauens oder du wendest dich an den Schulpsychologen oder am besten gleich ans Jugendamt. Dort wird man dir sicher helfen. Hast du keine Verwandten, bei denen du evtl. unterkommen könntest? Alles Gute dir!

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    Antwort von Mohnfeld Mohnfeld

    Ja, oder wende dich an Beratungsstellen. Vielleicht kannst du dauch Ausziehen oder so. Oder in eine WG. Versuche am besten mit deinen Eltern zu reden und frage sie warum sie das tun. Was wahrschenlich keinen zweck mehr hat ich wünsche dir viel glück !

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    Antwort von larii larii

    Auf alle fälle solltest du mit jemandem vom Jugendamt sprechen oder mit deinem Lehrer! Oder sprich mal mit der Mutter deiner besten Freundin! Viel Glueck!!!!!!!!!!!!

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    Antwort von hajottka hajottka

    sprich mal mit jemandem vom Jugendamt

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