(bin m) beim Schwimmausflug "gezwungen" bikini Unterteil zu tragen...?
Ich bin männlich und wir hatten vor ca 1 Monat eine klassenfahrt und dort machten wir einen Ausflug ins schwimmbad, als wir ankamen merkte ich das ich meine Badehose nicht eingepackt hatte und ein Mädchen bot mir später ihr bikini Unterteil ihres zweiten Bikinis an Ich lehnte erstmal dankend ab, doch die Lehrerin meinte ich soll es annehmen wenn ich schon so ein Angebot bekommen.
Naja dann hab ich es einfach angenommen und bin damit geschwommen, das hat sich zwar ein wenig komisch angefühlt aber die Frage ist ob die Lehrerin das überhaupt machen darf... Also so sagen ich soll das jetzt annehmen und so...
7 Antworten
klar darf sie.... so was nennt sich meinungsfreiheit. was sie nicht darf ist dir mit prügeln oder sonst was drohen.
was schlechte noten etc. angeht, ist das eine zweite sache. hier muss man ganz klar sagen, du hast ja deine badesachen vergessen, dem entsprechend wäre das was die lehrerin gesagt hat, keine drohung sondern ein alternativangebot.
lg, nicki
PS: wenn es ein normal sportlich geschnittener slip oder so ist, ist da auch nichts dran auszusetzen. ein kumpel von mir hat auch schon das ein oder andere bikinihöschen von mir zum schwimmen bekommen. ich habe einen eher schmalen hintern und da passt mir dann das unterteil oft nicht, so dass er das ein oder andere schon mal gerne genommen hat. ist bisher noch niemandem wirklich aufgefallen...
Nein darf sie nicht Sie kann dich nicht dazu zwingen weil das auch peinlich denk ich mal für dich war und sie muss dich normaler weise schützen und nicht bloß stellen vor allen anderen
Zwingen darf dich ein Lehrer zu nichts.
Allerdings, nach dem nach wie du es geschrieben hast, war ein keine gezwungen Aufforderung.
Sondern nur ein Rat.
Annehmen soll ist für mich kein zwingen, hast du denn danach noch mal ausdrücklich gesagt, dass dir das unangenehm wäre und du es vorziehst und drauf bestehst lieber nicht mitzuschwimmen? Wenn nicht dann hast du die Situation in meinen Augen falsch aufgenommen! Ansonsten (also wenn sie dich wirklich gezwungen hat) liegt das ganz klar nicht in ihrer Befugnis!
Natürlich dürfen Lehrer ihren Schülern Handlungsempfehlungen geben! Und nichts anderes war das.
Die Empfehlung kam ohne Zwang.