Bin ich wohngeldberechtigt wenn...?

SkR1997  11.11.2023, 22:40

Ein Dringlichkeitsschreiben von wem?

Naja097 
Fragesteller
 11.11.2023, 22:42

Naja erst mal ein Attest von dem Arzt danach den Dringlichkeitsschein beantragen, sorry für die ungenaue Formulierung.

3 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Nein, Wohngeld bekommst du nicht. Auch keinen Dringlichkeitsschein.

Du solltest dein Abi machen und dir dann einen Studienplatz entfernt vom Elternhaus suchen oder eine Berufsausbildung machen, wo du mit deiner Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld dir zumindest ein WG - Zimmer leisten kannst.

Es gibt gesonderte Wohngeldbestimmungen für Schüler, Auszubildende und Studenten. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) haben, kein Wohngeld beantragen können. Grund für diese Regelung ist, dass der Mietkostenzuschuss in diesen Leistungen schon enthalten ist. Einen Wohngeldanspruch haben sie nur, wenn ihnen dem Grunde nach kein BAföG oder BAB zusteht. In diesem Fall fordert das Amt einen Bescheid über die entsprechende Ablehnung.

https://www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen-kosten/das-wohngeld-wenn-es-sonst-nichts-gibt/

Und in der Zwischenzeit solltest du Geld ansparen. Denn eine eigene Wohnung bedeutet ja nicht nur Miete zahlen. Einrichtung, Haushaltsgegenstände angefangen bei Geschirr über Staubsauger bis hin zum Bügeleisen wirst du benötigen.

Wenn es machbar ist, dann suche dir einen Minijob. So bist du erstens weniger Zuhause und zweitens kannst du dir dann Dinge kaufen, die du für den Auszug brauchst.

Hey, ich habe ein ähnliches Problem, aber nicht identisch.

Schau zu, dass du dein Abitur hinbekommst. Geh in die Bibliothek und gehe eventuell nur zum Schlafen oder so nach Hause, wenn es so schlimm ist. Danach, wenn du studierst, hättest du eine Möglichkeit selbst Geld zu machen.
Ich hoffe vom ganzen Herzen, dass du mit der Situation zurecht kommst.

Naja097 
Fragesteller
 11.11.2023, 22:50

Dankeschön, mittlerweile benutze ich das Haus auch nur zum Schlafen nicht mehr. Ich wünsche dir auch viel Glück und Erfolg!

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Von Experte Kessie1 bestätigt

Nein, weil man für Wohngeld unter anderen schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein muss und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen muss.

Alleine daran würde ein Wohngeldanspruch schon scheitern.