Bikini (Geschenk) & Zoll?
Hallo ihr lieben :)
Ich habe einen relativ großen Blog und wurde von einer Firma aus Australien (Brakinis) gefragt, ob ich mir nicht eine Bikini aussuchen möchte. Ich finde die Bikinis von der Marke wirklich total schön und würde es deshalb sehr gerne machen.
Allerdings mache ich mir ein bisschen Gedanke wegen dem Zoll. Der Bikini wird im Onlineshop für 59$ verkauft + 15$ Versand. Damit müsste ich ja Zoll zahlen. Also habe ich bei der Firma nochmal nachgefragt, die meinten ich soll mir keine Gedanken machen - das sei ein Geschenk.
Ich denke mal, sie wollen es als "gift" deklarieren, was es ja eigentlich auch ist. Aber der Warenwert ist ja trotzdem über 45€ und dann müsste ich doch trotzdem Zahlen oder?
Im Internet habe ich oft gelesen, das leute, die sich ein Geschenk schicken lassen haben lassen dann zum Zoll mussten und denen die Rechnung zeigen sollte, weil ja keine drauf ist. Aber ich habe ja keine, denn ich werde für den Bikinis wirklich nichts bezahlen. Was macht man in einem Solchen fall?
Auf Instagram habe ich ein Mädchen gefunden, dass in der selben Situation war (hat sich auch auch den selben bikini ausgesucht). Ich habe sie gefragt, ob sie probleme mit dem Zoll hatte. Und sie meinte nein, da war ein grüner Aufkleber auf den Päckchen, wo drauf stand "Von zollamtlicher Behandlung befreit Deutsche Post NL IP B Frankfurt-Flughafen" warum musste sie also kein Zoll zahlen, obwohl das Päckchen überprüft wurde und der Warenwert eigentlich zu hoch war?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen und sagen, was ich da vielleicht zu erwarten habe.
Liebe Grüße Mirosmaus
4 Antworten
Hallo,
die 45 Euro-Grenze kannst du leider nicht in Anspruch nehmen. Ein wichtiges Merkmal dieser Befreiung ist "von einer Privatperson aus einem Drittland". Da die Sendung jedoch von einem gewerblichen Versender stammt, fällt die Sendung nicht unter die Definition einer Geschenksendung im Sinne der Zollbefreiungsverordnung.
Auch kostenlose Sendungen wie Werbegeschenke, Gewinne, Austauschlieferungen etc. sind ggf. zu versteuern, auch wenn kein Geld geflossen ist. Grundsätzlich ist als Bemessungsgrundlage der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgeblich. Scheidet diese Methode aus, z.B. weil du die Ware kostenlos bekommst, hat der Gesetzgeber 5 weitere Methoden vorgesehen, um eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln.
I.d.R. wird es jedoch so laufen: Gibt der Versender einen realistischen Wert an (z.B. Einkaufspreis mit Versand) und passen deine Unterlagen (wenn nachgefragt wird) zu dem Vorgang, wird der Wert akzeptiert. Die Freigrenze liegt hier bei 22 Euro (sog. Sendung mit geringem Wert mit Einfuhrumsatzsteuerbefreiung). Auf Grund von der sog. Nichterhebungsgrenze (Einfuhrabgaben unter 5 Euro werden nicht erhoben, da der Verwaltungsaufwand zu groß ist), dürfte sogar ein Wert von knapp über 26 Euro angesetzt werden, ohne das du etwas bezahlen müsstest.
Sollte am Ende tatsächlich der reguläre Preis als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, müsstest du aktuell (amtlicher Umrechnungskurs stand Mai, Währung AUD) mit 10,19 Euro Einfuhrabgaben rechnen.
Viel Erfolg.
Ich frage mich, warum eine australische Firma ein Mädchen in Deutschland anbietet, um ihm einen Bikini zu schenken. Die Firma ist sicherlich ein gewinnorientiertes Unternehmen, das Umsatz/Gewinne generieren will und verfolgt deshalb irgendwelche für mich nicht nachvollziehbaren Ziele mit diesem "Geschenk". Vielleicht will man nur an deine Adresse herankommen, aus welchen Gründen auch immer.
Bei "Geschenken" von Fremden sollte man immer äußerst vorsichtig und nicht zu gutgläubig sein. Besprich die Angelegenheit mit deinen Eltern.
Sponsoring/PR-Sample sind mir selbstverständlch bekannt. Wenn dein Blog soooo groß ist, macht es Sinn, das stimmt (davon war ich nicht ausgegangen). Und über 18 bist du auch .... dann bin ich beruhigt. Viel Spaß mit dem Bikini und deinem Blog! :-)
ich denke das schlimmste was dir passieren kann ist, dass man beim zoll nicht glaubt, dass es ein geschenk ist. für den fall rate ich dir, die konversation mit dem hersteller aus der das eindeutig hervor geht auszudrucken und ggf. mit zur zollstelle zu nehmen, wo dus dann abholen kannst.
warum ausdrucken? ganz einfach, der zoll ist eine behörde. die brauchen material für ihren beamtentriatlon.. stempeln, lochen, abheften. mit einem ipad geht das eben nicht.
lg, nicki
Um eine Zollzahlung kommst Du nicht herum. Es kann natürlich etwas mal durchrutschen, aber schau Dir diesen Beitrag bitte an:
ZDF info
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1555900/Pulver,-Pillen,-Plagiate
Eine meiner Schwestern bekam von einer Freundin aus den USA ein tatsächliches Geschenk. Sie musste Zoll zahlen.
Das Geschenkangebot an Dich sehe ich als ein mindestens Sammeln von Adressen an. Damit dürfte dann auch Spam garantiert sein.
Zu der Seite Brakinis:
New Site With Limited & Hidden Information
Site is United States based , But The Real Location Is Being Hidden
Lt. WHOIS angemeldet in Canada:
http://www.whois.com/whois/brakinis.com
ist doch ein recht weiter Weg bis Australien.
Ich bin schon über 18.
Außerdem habe ich, wie schon erwähnt einen relativ großen Blog. Die Firma erhofft sich, dass mir der Bikini gefällt und ich meinen Lesern davon Berichte. Bei einigen tausend Lesern lohnt sich das für das Unternehmen schon. Man nennt das PR-Sample. Sponsoring ist eine durchaus bekannte und auch sehr erfolgreiche Marketingstrategie.