Bikini (Geschenk) & Zoll?

Hallo ihr lieben :)

Ich habe einen relativ großen Blog und wurde von einer Firma aus Australien (Brakinis) gefragt, ob ich mir nicht eine Bikini aussuchen möchte. Ich finde die Bikinis von der Marke wirklich total schön und würde es deshalb sehr gerne machen.

Allerdings mache ich mir ein bisschen Gedanke wegen dem Zoll. Der Bikini wird im Onlineshop für 59$ verkauft + 15$ Versand. Damit müsste ich ja Zoll zahlen. Also habe ich bei der Firma nochmal nachgefragt, die meinten ich soll mir keine Gedanken machen - das sei ein Geschenk.

Ich denke mal, sie wollen es als "gift" deklarieren, was es ja eigentlich auch ist. Aber der Warenwert ist ja trotzdem über 45€ und dann müsste ich doch trotzdem Zahlen oder?

Im Internet habe ich oft gelesen, das leute, die sich ein Geschenk schicken lassen haben lassen dann zum Zoll mussten und denen die Rechnung zeigen sollte, weil ja keine drauf ist. Aber ich habe ja keine, denn ich werde für den Bikinis wirklich nichts bezahlen. Was macht man in einem Solchen fall?

Auf Instagram habe ich ein Mädchen gefunden, dass in der selben Situation war (hat sich auch auch den selben bikini ausgesucht). Ich habe sie gefragt, ob sie probleme mit dem Zoll hatte. Und sie meinte nein, da war ein grüner Aufkleber auf den Päckchen, wo drauf stand "Von zollamtlicher Behandlung befreit Deutsche Post NL IP B Frankfurt-Flughafen" warum musste sie also kein Zoll zahlen, obwohl das Päckchen überprüft wurde und der Warenwert eigentlich zu hoch war?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen und sagen, was ich da vielleicht zu erwarten habe.

Liebe Grüße Mirosmaus

...zur Frage

Hallo,

die 45 Euro-Grenze kannst du leider nicht in Anspruch nehmen. Ein wichtiges Merkmal dieser Befreiung ist "von einer Privatperson aus einem Drittland". Da die Sendung jedoch von einem gewerblichen Versender stammt, fällt die Sendung nicht unter die Definition einer Geschenksendung im Sinne der Zollbefreiungsverordnung.

Auch kostenlose Sendungen wie Werbegeschenke, Gewinne, Austauschlieferungen etc. sind ggf. zu versteuern, auch wenn kein Geld geflossen ist. Grundsätzlich ist als Bemessungsgrundlage der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgeblich. Scheidet diese Methode aus, z.B. weil du die Ware kostenlos bekommst, hat der Gesetzgeber 5 weitere Methoden vorgesehen, um eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln. 

I.d.R. wird es jedoch so laufen: Gibt der Versender einen realistischen Wert an (z.B. Einkaufspreis mit Versand) und passen deine Unterlagen (wenn nachgefragt wird) zu dem Vorgang, wird der Wert akzeptiert. Die Freigrenze liegt hier bei 22 Euro (sog. Sendung mit geringem Wert mit Einfuhrumsatzsteuerbefreiung). Auf Grund von der sog. Nichterhebungsgrenze (Einfuhrabgaben unter 5 Euro werden nicht erhoben, da der Verwaltungsaufwand zu groß ist), dürfte sogar ein Wert von knapp über 26 Euro angesetzt werden, ohne das du etwas bezahlen müsstest.

Sollte am Ende tatsächlich der reguläre Preis als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, müsstest du aktuell (amtlicher Umrechnungskurs stand Mai, Währung AUD) mit 10,19 Euro Einfuhrabgaben rechnen. 

Viel Erfolg.

...zur Antwort

Hallo,

USB-Kabel sind der Warentarifnummer 85444290900 zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz von 3,3 %.

Zur Ermittlung der Einfuhrabgaben benötigst du als erstes den sog. Zollwert. Grundlage ist der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Neben dem Transaktionswert sind noch einige Kosten hinzuzurechnen, soweit sie noch nicht enthalten sind. Das sind z.B. Beförderungs-, Versicherungs- und Verpackungskosten. Da du hierüber keine Angaben machst, gehe ich davon aus, dass in den 500 USD alle Kosten enthalten sind. Wird der Betrag in einer ausländischen Währung geschuldet, ist auch dieser Betrag maßgebend und wird mit dem amtlichem Wechselkurs (nicht einem Bankkurs) umgerechnet. Die Kurse findest du unter http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Aktuelle-Umrechnungskurse/Datenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html

Am heutigen Tag hättest du somit einen Zollwert von 431,29 Euro.

Zollwert (431,29 Euro) X Zollsatz (3,3 %) = Zollbetrag (14,23 Euro Zoll)

Neben dem Zoll fällt auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Bemessungsgrundlage hierfür sind der Zollwert, zzgl. Frachtkosten in der EU (wenn nicht eh schon im Zollwert enthalten), zzgl. Zollbetrag. EUSt-Wert = 431,29 Euro + 14,23 Euro = 445,52 Euro

EUSt-Wert (445,52 Euro) X EUSt-Satz (19%) = EUSt-Betrag (84,65 Euro)

EUSt-Betrag und Zollbetrag ergeben zusammen deine Einfuhrabgaben, also 98,88 Euro.

Fallen noch weitere Kosten für Transport etc. an, kann sich der Betrag entsprechend erhöhen. Lässt du dich gegenüber dem Zoll von einer Spedition vertreten, fallen hier ggf. noch Kosten für die Abfertigung an.

Viele Grüße.

...zur Antwort

Deine Freundin müsste die ggf. anfallenden Einfuhrabgaben zahlen. Was kosten denn vergleichbare Geräte auf eBay o.ä. Seiten in der Schweiz? Geschenksendungen sind bis 45 Euro frei von Einfuhrabgaben.

www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Privatsendungen/privatsendungen_node.html

Nach 6 Jahren ist das Gerät vermutlich auch nicht mehr deutlich teurer ;)

Gruß

...zur Antwort

Für die Einfuhr im Rahmen eines Kaufgeschäftes im Postverkehr gibt es für dich 2 wichtige Wertgrenzen. Eine komplette Befreiung der Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) kann nur bis zu einem Wert von 22€ gewährt werden. Sollte die Sendung mehr als 22€ kosten, 150€ aber nicht überschreiten wird nur die Einfuhrumsatzsteuer (19% bzw. 7% bei z.B. Büchern) erhoben. Da in deinem Fall ja Abgaben erhoben werden (19% EUSt), werden diese auf den Warenwert und die Versandkosten fällig. Bei 30€ Warenwert und angenommen 15€ Versand währen das 8,55€.

...zur Antwort

Auf Textilien ist ein Zollsatz von bis zu 12%. Neben dem Zoll wird auch noch die Einfuhrumsatzsteuer von 19% fällig. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällt auf Warenwert und Versand an. Bei 250€ Warenwert + Versand solltest du grob überschlagen mit 90-100€ Einfuhrabgaben rechnen.

...zur Antwort

Das kann man so pauschal nicht sagen. Ob ein Paket durchleuchtet wird oder nicht hängt vom Zöllner ab. I.d.R. werden Röntgengeräte dazu eingesetzt, Gegenstände in Hohlräumen o.ä. zu finden ohne den Gegenstand gleich zu zerstören. Außerdem spart es bei größeren Paketen im Postverkehr oder Koffern im Reiseverkehr die Zeit, alles auszupacken da man auf dem Bild sehr gut Waffen, Zigaretten usw. entdeckt. Mit dem Beförderungsunternehmen hat das nicht viel zutun.

...zur Antwort

Auf Sonnenbrillen ist ein Zollsatz von 2,9%. Bis 150€ Warenwert fällt jedoch kein Zoll an. Einfuhrumsatzsteuer von 19% fällt ab 22€ Warenwert an. Die Einfuhrabgaben fallen auf Warenwert und Versand an. Beachte, nicht nur Markennamen können geschützt sein, auch Geschmacksmuster, also das Design der Brillen (siehe unter http://www.zoll.de/b0zollundsteuern/d0verboteundbeschraenkungen/f0gewrechtsschutz/a0markenpiraterie/a0_schutzrechte/index.html). Hier findest du auch eine Liste mit Antragstellern. Sollte die Sonnenbrille einem Produkt dieser Schutzrechtsinhaber entsprechen würde ich von einem Kauf abraten.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.