Bezieht Stellung zu dem Urteil, dass gegen den Polizeichef Daschner gesprochen wurde?

3 Antworten

Ich habe das Video gesehen und bin mir des Urteils gegen Polizeichef Daschner bewusst. Ich glaube, dass das Urteil gerecht war. Daschner hat seinen Untergebenen angewiesen, Gäfgen mit Folter zu drohen, um ihn zu einem Geständnis des Mordes an Jakob von Metzler zu bewegen. Dies ist eine klare Verletzung der Menschenrechte von Gäfgen. Daschners Vorgehen untergräbt auch die Rechtsstaatlichkeit und schafft einen gefährlichen Präzedenzfall. Ich bin froh, dass er für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wurde.

Das er verurteilt wurde ist vollkommen richtig, sowohl Folter als auch deren Androhung haben mit meiner Vorstellung eines Rechtsstaats nichts zu tun.

Auch Magnus Gäfgen hat grundlegende Menschenrechte, unabhängig von seinen Taten und die hat niemand derart zu verletzen. Schon gar nicht jemand, der ein derart hohes Amt bekleidet wie Daschner.

Gerade daran gemessen lässt sich viel eher darüber streiten, ob das Urteil nicht deutlich zu milde ausgefallen ist.

Das ist nichts, was man mit einem Schlag auf die Finger abtun sollte, viel eher hätte man hier ein klares Zeichen setzen müssen.

Ich habe im moment weder Zeit noch Lust mir das Video anzuschauen, aber ich hab mich mal in den Prozess eingelesen und empfand das Urteil als sehr Ergebnisorientiert und insbesondere Disziplinarrechtlich ist mit dem Mann m.E. nicht das passiert, was hätte passieren sollen, wenn man mal bedenkt, dass ihm die Wahrung von Grundrechten offensichtlich nicht sonderlich wichtig ist.

Bzw. dass er wirklich willentlich und wissentlich, mit vollem Unrechtsbewusstsein hinsichtlich dessen was er da tut, gegen eines Verstößt und dabei mildere Mittel, die auch zur Genüge vorhanden wären, ignoriert.