Bewerbung: Letzte 3 Zeugnisse bei Erwachsenen, welche sind gemeint?

3 Antworten

Grundsätzlich gilt:

Wenn man zwei Schulabschlüsse hat, so ist immer nur das Zeugnis mit dem höheren Schulabschluss einzureichen. Also ist dein relevantes Zeugnis dein Abiturzeugnis, da dieses ja ohnehin die mittlere Reife mit einbezieht.

Wenn man jetzt noch eine  Ausbildung abgeschlossen hat, käme das Ausbildungszeugnis ebenfalls dazu.

Dann kommen  als drittes die Arbeitszeugnisse, die natürlich relevant sind. Sie sind ja die einzigen Zeugnisse, die dem neuen AG vermitteln, wie sich der Mensch im Arbeitsleben verhält. Schulnoten haben da wenig Aussagekraft...
Und sie suchen nun mal jemanden für einen Arbeitsplatz, und nicht einen Schüler.

Auch ein vor Gericht erstrittenes Zeugnis hat hohe Aussagekraft, denn der AN hat juristisch nur einen Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis, will er ein besseres, so muss er das vor Gericht nachweisen können (Beweispflicht).
Will der AG ihn schlechter als den Durchschnitt bewerten, so muss der AG das nachweisen. 

Im Übrigen gibt es auch bei sogenannten Gefälligkeitszeugnissen für den geübten Leser genügend Hinweise bezüglich der tatsächlichen Bewertung. Schließlich ist der freiwillige Schlusssatz nicht einklagbar und so hat der AG dort noch einmal die Möglichkeit, mit den üblichen Formulierungen dem Leser mitzuteilen, was er tatsächlich von dem AN gehalten hat...

Da nichts vorgegeben ist, schick das hin, was Dir am günstigsten erscheint.

Das Arbeitszeugnis sollte auf alle Fälle dabei sein, es ist nicht so irrelevant wie Du es darstellst. Es wird weiterhin von den Personalern sehr konzentriert gelesen.

Das Arbeitszeugnis auf jeden Fall beilegen und dein Abiturzeugnis. Dein Realschulabschlusszeugnis ist meiner Meinung nach nicht relevant aber wenn das fordern dann schick das hin. 

Viel Glück!