Betrug trotz Sendungsnummer?

2 Antworten

Der Käufer möchte morgen zur Polizei gehen, da ich ihn Betrogen hätte.

Dann lass ihn, wenn er sich unbedingt lächerlich machen will.

Stehe ich in der Haftung, nur weil DHL einen Fehler macht?

Nein, bei einem Privatverkauf trägt lt. BGB der Käufer das Versand- und Verlustrisiko.

Und was sollte ich tun?

Ihm den § 447 BGB nahebringen.

Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

Neun, natürlich haftest du nicht. Taucht das Paket nicht wieder auf, haftet DHL.

Das wird ihm die Polizei schon erzählen.