Betreutes Wohnen - Renovierung bei Auszug

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Lesen Sie in diesem Fall den von üblichen Mietverträgen vollkommen abweichenden Unterbringungsvertrag des Heimes! Eine solche betreute Unterbringung kann man mit dem "normalen Mietrecht" nicht abdecken!

Habt Ihr einen Mietvertrag? Dort müsste eigentlich schriftlich festgehalten sein, was bei einem Auszug zu erledigen ist. Die Forderungen der Verwaltung kommen mir auch eher "spanisch" vor. Gegebenenfalls mal bei Eurem Anwalt nachfragen, ob so eine Absprache - auch wenn sie im Mietvertrag steht - überhaupt rechtens ist, oder vielleicht sogar als sittenwidrig nicht weiter beachtet werden muss.


schelm1  24.11.2011, 10:51

Das Heim stützt seine Forderung ausschließlich auf den Inhalt des Heimvertrages. Den Vertrag wird man dem Zahlungspflichtigen ohne Murren zur Verfügung stellen, wenn der in den Untrlagen der Betretuen nicht mehr auffindbar ist.

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Hallo,

also ich kennen den Zustand der Wohnung nicht, aber es kommt mir schon sehr komisch vor. Ich denke die Kosten für die Fenster müssen auf keinen Fall vom Mieter übernommen werden (Ausnahme wäre eventuell ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit - kenne ich mich aber nicht so aus). Beim Bad denke ich das gleiche. Wenn es nur Alterserscheinungen sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass das der Mieter zahlen muss. Außnahme wäre auch hier wahrscheinlich, wenn etwas in der Zeit kaputtgegangen ist. Aber dafür wäre ja auch die Kaution, die man in der Regel bei Einzug zahlt. Die Küche: War die Küche vor dem Einzug drin? Ich denke da hat der Vermieter das Recht seine Kochniesche zu "verlangen" - außer der neue Einbau war einvernehmlich. Wurde sie von deiner Tante ausgebaut??? Kommt drauf an was im Vertrag steht - wem die Kochniesche gehört, also ob die Niesche vom Mieter übernommen wurde oder ihm zu Verfügung steht. I ch würde es auf jeden Fall nicht einfach hinnehmen! Ist ein komisches betreutes Wohnen!!!!

Liebe Grüße


schelm1  24.11.2011, 10:50

Das Heim stützt seine Forderung ausschließlich auf den Inhalt des Heimvertrages. Den Vertrag wird man dem Zahlungspflichtigen ohne Murren zur Verfügung stellen, wenn der in den Untrlagen der Betretuen nicht mehr auffindbar ist.

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Eyke59 
Fragesteller
 24.11.2011, 10:51

Es ist nichts defekt... Und die Küche war drin, als sie einzog u auch nicht neu, wohnte ja vorher schon jemand drin. Bad hat auch keinerlei Schäden , ist halt nur alt u ich schätze sie wollen ihre App renovieren u so ist es günstig. Selbstverständlich wurde die Küche nicht ausgebaut, meine Tante ist jetzt Pflegefall. Wir renovieren (streichen ) schon aus Anstand, obwohl es hiess, die Wohnung brauche nur besenrein hinterlassen werden. Und jetzt bei der Abnahme kommt der Verwalter mit solchen Sachen. Es ist eine grosse Wohnanlage für Senioren in Hamburg u auch sehr vornehm u entsprechend teuer!!!

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Conny1985  24.11.2011, 11:09
@Eyke59

Also ich würde es auf jeden Fall nicht hinnehmen und mir den Vertrag vom Heim vorlegen lassen.

Im allergrößten Notfall könnte man die Frage aufwerfen, ob Deine Tante bei Abschluss des Vertrages voll geschäftsfähig war (auch wenn man es nicht mehr nachprüfen werden kann). Sollte im Vertrag stehen, dass das vom Mieter alles zu finanzieren/ersetzen ist, würde ich es notfalls mit Anwalt anfechten. Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens wäre - ob normaler Mietvertrag oder besonderer Heimvertrag - es wäre Abzocke. Wenn es heißt besenrein, heißt es besenrein und da ist es ja schon toll, dass ihr streicht.

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Eyke59 
Fragesteller
 24.11.2011, 11:15
@Conny1985

Bei Einzug war sie noch voll geschäftsfähig u auch eine überaus intelligente Frau, seit ca 5 Jahren steht sie wegen ihrer Demenz unter Betreuung u ist nachweislich nicht mehr geschäftsfähig. Wir werden auf jeden Fall erst mal den Vertrag anfordern. Haben nur einen Musterentwurf gefunden, also kein Original, aber auch da steht das nicht drin mit der Renovierung.Ich schätze die wollen die Einlage von 10000,-- DM, die sie damals beim Einzug hinterlegen musste, nicht zurückzahlen, was jetzt fällig wäre, also versuchen sie es auf diese Masche.

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Conny1985  24.11.2011, 11:29
@Eyke59

Tut mir leid - habe nicht dran gedacht, dass sie ja 10 Jahre dort war. Bei betreutem Wohnen ist es oft so, dass man am Anfang bezahlt. Das gilt dann nicht richtig als Miete oder Kauf, sondern eher als erkauftes Wohnrecht o.ä. (genaue Bezeichnung weiß ich nicht). Da kann es schwierig werden die Einlage zu bekommen, falls diese in dieser Weise galt. Aber dann zusätzlich noch renovieren wäre komisch.

Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen, dass das alles zu Gunsten Deiner Tante ausgeht!

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Was steht denn im Mietvertrag????........Also wenn da Nichts steht, dann hat die Verwaltung wohl schlechte Karten, denn es ist ja kaum Abnutzung eingetreten....selbst wenn, gehoeren Fenster und neues Bad da wohl kaum dazu....Wehren!!!!..im Notfall vor Gericht..:)

was steht denn im Mietvertrag???


Eyke59 
Fragesteller
 24.11.2011, 10:45

Leider stand unsere Tante vor 10 J noch nicht unter unserer Betreuung u hat noch alles selbst geregelt u jetzt war auch kein Mietvertrag zu finden. Aber das Heim muss doch auch einen haben u uns den gegebenenfalls vorlegen, oder ? Aber ich bin mir sicher, das sowas sowieso sittenwidrig ist, dann kann man sich ja seine Wohnungen billig sanieren lassen...

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schelm1  24.11.2011, 10:47
@Eyke59

Das Heim stützt seine Forderung ausschließlich auf den Inhalt des Heimvertages. und legt Ihnen diesen auch auf Ihre Bitte hin vor!

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