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Besuch meiner Frau aus de Dom. Rep. nach Deutschland

Frage von Jungeropa5450 Jungeropa5450

Guten Morgen, Ich werde im März in der Dominikanischen Republik heiraten. Im Sommer möchte ich das meine Frau mich dann hier in Deutschland besucht. Zur Info, Sie hat eine drei Jahre alte Tochter. Es wäre Ihr erster Besuch . Was muß ich oder Sie oder beide vorbereitend sowohl in der Dom. Rep. als auch in Deutschland machen?

Ich danke Euch

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von 1988Ritter 1988Ritter

    Die geforderten Heiratspapiere beglaubigt übersetzen lassen, und diese nach der Heirat in der Dom.Rep. auch hier in Deutschland standesamtlich anerkennen lassen. Damit wäre dann alles in trockenen Tüchern.

    Kommentar von 1988Ritter 1988Ritter1988Ritter

    Danke für die Auszeichnung.

    Kommentar von redroo redrooredroo

    Was ist denn dann mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?Es ist nicht alles geklahrt!Denn die Frau bringt ein Kind mit und sie braucht in Deutschland die Erlaubniss vom Vater in der Dom Rep das sein Kind im Ausland (Deutschland)leben darf.Eigene Erfahrung Dazu kommt das der mann in DE nachweisen mus das er fuer die Frau und das kind aufkommen kann,also arbeitet.Er kann die Frau und das kind uber sich Versichern lassen Krankenversicherung,das war es dann aber.Sie sollten 5 Jahre verheiratet sein ansonsten muss sie zuruck zur Dom Rep.Sie bekommt die Aufenthaltserlaubniss erst einmal befristet da sie ja mit einem Deutschen verheiratet ist.Beim Standesamt kann man eine Eheschliessung anmelden aber keine Ehe beglaubigen lassen.Genau beim Familiengericht muss das eingeholt werden und beglaubigt werden.Ich habe das auch machen lassen in Berlin

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    Antwort von redroo redroo

    Das wichtigste ist du musst die Ehe in Deutschland anerkennen lassen dazu brauchst du auch die ledigenbescheinigung aus Dom Rep ok!! Das ist sehr wichtig da ihr sonnst nach Deutschem Recht nicht verheiratet seit.So ich weiss ja jetzt nicht ob du da hinziehst oder sie mit ihrem Kind nach DE kommen soll.Das ist eine Frage die nur ihr klaren konnt.Sie bekommt erst einmal ein Besuchsvisum wie jeder andere auch fuer 3 Monate.Dann muss sie DE verlassen so wie jeder andere Tourist auch.

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    Antwort von Ursusmaritimus Ursusmaritimus
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    Antwort von mizu20260 mizu20260

    März heiraten, warum nimmst du deine Frau nicht mit nach Deutschland ? Das ist ein sehr schwieriges Unterfangen, gerade mit einem Kind. Das solltest du mit der Botschaft ( Visa! und A1 Test ) und der Ausländerbehörde abstimmen. - Oft wird nach der Rückkehrwilligkeit gefragt. Wie auch immer, probiers mal in einem Forum Dom Rep und lies google la unter "bezness" und lies http://www.1001geschichte.de/inhaltsverzeichnis-geschichten-1/ hier ein paar wahre Geschichten. Hm, dann gratuliere ich dir. Noch viel Erfolg . Die Herren in deiner Nachbarschaft werden sicherlich vor NEID platzen.... und die Damen werden dich mit argusaugen beobachten ...

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    Antwort von Arne65 Arne65

    Hallo, wenn sie dich hier nur besucht reicht es, wenn sie bei der deutschen Botschaft in Santo Domingo ein Besuchervisum beantragt. Dazu braucht sie eine Verpflichtungserklärung, die du bei der Ausländerbehörde hier in Deutschland beantragen musst, sowie eine Reisekrankenversicherung. Sollte sie jedoch hier wohnen wollen, dann muss eine Visum für Familienzusammenführung beantragt werden. Dafür muss sie jedoch den A1 Deutschtest bestanden haben oder in Besitz eines Hochschulabschlusses sein. Weiterhin muss eine Krankenversicherung für sie da sein (Familienversicherung bei deiner Krankenkasse beantragen) und du musst über genug Einkommen verfügen damit sie keine staatlichen Leistungen in Anspruch nimmt. Das klärst Du dann am besten mit der Ausländerbehörde in Deutschland ab. Mit dem deutschen Standesamt hast du eigentlich nichts zu tun. Wenn die Ausländerbehörde hier die Heiratsurkunde anerkennt war es das. Bei Banken, Behörden, Krankenkassen etc. einfach nur die Heiratsurkunde nebst deutscher Übersetzung vorzeigen. Das reicht. Seit dem 01.01.2009 muss eine im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt nicht mehr registriert werden.

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