Hallo,
wenn sie dich hier nur besucht reicht es, wenn sie bei der deutschen Botschaft in Santo Domingo ein Besuchervisum beantragt. Dazu braucht sie eine Verpflichtungserklärung, die du bei der Ausländerbehörde hier in Deutschland beantragen musst, sowie eine Reisekrankenversicherung.
Sollte sie jedoch hier wohnen wollen, dann muss eine Visum für Familienzusammenführung beantragt werden. Dafür muss sie jedoch den A1 Deutschtest bestanden haben oder in Besitz eines Hochschulabschlusses sein. Weiterhin muss eine Krankenversicherung für sie da sein (Familienversicherung bei deiner Krankenkasse beantragen) und du musst über genug Einkommen verfügen damit sie keine staatlichen Leistungen in Anspruch nimmt. Das klärst Du dann am besten mit der Ausländerbehörde in Deutschland ab.
Mit dem deutschen Standesamt hast du eigentlich nichts zu tun. Wenn die Ausländerbehörde hier die Heiratsurkunde anerkennt war es das. Bei Banken, Behörden, Krankenkassen etc. einfach nur die Heiratsurkunde nebst deutscher Übersetzung vorzeigen. Das reicht. Seit dem 01.01.2009 muss eine im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt nicht mehr registriert werden.
Danke für die Auszeichnung.
Was ist denn dann mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?Es ist nicht alles geklahrt!Denn die Frau bringt ein Kind mit und sie braucht in Deutschland die Erlaubniss vom Vater in der Dom Rep das sein Kind im Ausland (Deutschland)leben darf.Eigene Erfahrung Dazu kommt das der mann in DE nachweisen mus das er fuer die Frau und das kind aufkommen kann,also arbeitet.Er kann die Frau und das kind uber sich Versichern lassen Krankenversicherung,das war es dann aber.Sie sollten 5 Jahre verheiratet sein ansonsten muss sie zuruck zur Dom Rep.Sie bekommt die Aufenthaltserlaubniss erst einmal befristet da sie ja mit einem Deutschen verheiratet ist.Beim Standesamt kann man eine Eheschliessung anmelden aber keine Ehe beglaubigen lassen.Genau beim Familiengericht muss das eingeholt werden und beglaubigt werden.Ich habe das auch machen lassen in Berlin