Kindergeld für kinder aus einem Drittstaat?

4 Antworten

Als Asylanten und im Wartezeitraum bis zur Antragsentscheidung schon. Ansonsten eher nicht. Das ist ja gerade das wogegen die AFD sturm läuft. Aber Grund ist eigentlich nur die lange bürokratische Entscheidungsfindung. Wäre das max. 2 Monate, wäre das Problem aus der Welt geschafft und der AFD der Wind aus den Segeln genommen. Man müsste also nur mehr Personal einstellen wenn Asylanten Ansturm herrscht und die Bürokratie optimieren und nur das checken was wirklich wichtig ist.

1 Satz 6 EStG sind beim Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich nur Kinder zu berücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder einem EU- oder EWR-Staat haben (Territorialprinzip). Daraus folgt, dass für Kinder, die in sogenannten Drittstaaten leben, kein Kindergeldanspruch besteht.

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Nein das ist nicht möglich. Es gibt Möglichkeiten aber die sind nur für Eu Staaten. Wäre ja auch sonst Unfair.

da die Kinder nicht in Dland leben, gibt es dafür auch kein Kindergeld. die DomRep gehört zu den Drittstaaten.