Kindergeld in Ausland während Elternzeit?

2 Antworten

Wenn du deinen Wohnsitz nach Kroatien verlegst, bekommst du weder Kindergeld (vgl. § 62 Abs. 1 EStG) noch Elterngeld weiter gezahlt.

Das Elterngeld ist außerdem steuerfrei, § 3 Nr. 67 EStG, und wird daher nicht versteuert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft verlegst, bekommst du keine Leistungen aus Deutschland mehr, dann endet mit der Abmeldung das Elterngeld. Kindergeld bekommst du dann auch nicht mehr.