Bestrafung bei ungedrosseltem Mofa/Moped?

4 Antworten

Es kommt nicht darauf an, wie schnell du fährst, sondern wie schnell das Fahrzeug fahren kann.

§4 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

Ganz kurz ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die auf 25km/h gedrosselte 50er ist FS-frei, für die 45km/h-Variante brauchst du Klasse AM.

Ja, auch dann, da es die Betriebserlaubnis verliert.

Da hat aber die Polizei dann Lust, dich wegen Fahrens ohne gültige Lizenz aus dem Verkehr zu ziehen. Wenn dir das mit all seinen Folgen wert ist......