Besteht in Deutschland eine Pflicht JKK (-jakobskreuzkraut) zu entfernen?
Nun weiter ausgeführt: Ich habe eine Wiese gepachtet, circa 4000qm. Seit Februar und zum Zwecke der beweiden für Pferde. Ich selbst habe keine Ahnung von diesen Pflanzen, wurde nun aber darauf hingewiesen, dass die gesamte Wiese voll blüht mit JKK. Für die Pferde natürlich nicht weiter nutzbar. Ich zahle 150EUR monatlich für diese auch noch nicht nutzbare Wiese. Der Verpächter (der die nötigen Maschinen Besitzt) möchte nichts gegen das JKK machen, es sei denn es geht auf meine Kosten. Er will mich dazu zwingen es zu entfernen. Nun meine Frage: Ich weiß, dass die Wiese total überteuert ist und sehe es natürlich nicht ein, noch Geld für die Entfernung zu bezahlen. Ich habe die Wiese bereits gekündigt, läuft aber erst Anfang 2022 aus. Falls ich die Wiese nicht irgendwie eher loswerde..besteht eine Pflicht dazu JKK zu entfernen? Oder kann ich es sonst einfach stehen lassen? Ich sehe es ehrlich gesagt auch nicht ein, dafür noch zu bezahlen..
4 Antworten
Eine Pflicht gibt es nach meinem Wissen nicht,
aber wenn die Weide erst im Februar gepachtet wurde war dem Eigentümer das Problem wohl schon seit längerem bekannt und er hat nichts unternommen.
In einem Jahr treibt das JKK nicht so stark aus das eine Weide nicht mehr nutzbar ist.
Wenn im Pachtvertrag nichts über Unkrautbeseitigung steht, brauchst Du keinen Finger zu rühren. Es handelt sich um eine Wiese/Weide und nicht um einen Gemüsegarten.
Leider wirst Du die aber vorab wahrscheinlich nicht loswerden, denn Pferdebesitzer fallen als möglich Nachfolger wegen des Jakobszeugs aus.
Als Pächter ist die Pflege des Grundstücks deine Sache.
Das ist anders als beim Mietvertrag.
Die frage ist ja hauptsächlich: ist es verpflichtend JKK vom Grundstück zu entfernen?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Aber wenn das Zeug die Nutzung des Grundstückes verhindert, wäre es evtl. wirtschaftlich schon sinnvoll.
Ich wüsste nicht, dass man es bekämpfen muss. Es sollte aber eine zweimalige Maht spätestens zu Beginn der Blütezeit reichen, also ist jetzt mal langsam loszulegen, wenn es noch nicht zu spät ist… Aber soweit man liest, soll das doch auf Pferdeweiden eher unproblematisch sein, da die Tiere ringsherum fressen aufgrund des bitteren Geschmacks. D.h., du solltest die Wiese doch nutzen können…
Die Wiese steht komplett voll. Dort gibt es nichts bis auf diese Pflanzen. und die Pferdehalter nebenan beschweren sich, dass die Samen dann auch zu denen rüber fliegen..
Du könntest mal über Schadensersatz vom Besitzer nachdenken. War ihm deine Beweidungsabsicht bekannt bei Vertragsschluss und das Pflanzenproblem auch (was bei der Ausprägung sehr nahe liegt), hätte er dich vermutlich drauf hinweisen müssen!
Das vermute ich auch, so voll wie die wiese damit ist..er wusste ja auch, dass die Wiese für Pferde genutzt werden soll. Komme ich damit wohl irgendwie aus der Sache raus?