Bestatter Rechnung?

11 Antworten

Letztendlich habt Ihr den entscheidenden Fehler gemacht, dass Ihr Euch nicht im Vorfeld nach den Kosten erkundigt habt. Verstehe natürlich auch, dass es gerade hier etwas schwieriger ist, aber wenn ich Deine Frage anschaue, stand z.B. konkret, dass der Sarg zum Verbrennen € 650,-- gekostet hat. Kann mir jetzt kaum vorstellen, dass Dir das Bestattungsunternehmen hierfür eine Rechnung vorlegt.

Nur als Beispiel, Du lässt Dir von einem Schreiner eine Haustüre einbauen, welcher dieser bei einem Großhändler kauft. Du bekommst eine Rechnung für die Haustüre mit Einbau und dort wird dann auch der Preis für die Türe angegeben. Dass Du dann aber die Rechnung des Großhändlers bekommst, um festzustellen wie groß die Gewinnspanne ist, dürfte eher unwahrscheinlich sein....

xAhojBrause 
Fragesteller
 29.11.2019, 12:37

es wurde nie der Preis des Sarges genannt. Er meinte er wäre der einzige Sarg, der sei nicht so teuer.. und das war’s

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schwarzwaldkarl  29.11.2019, 12:40
@xAhojBrause

Hier hat jemand einen Link gepostet, aus dem geht hervor, dass ein Sarg (zum Verbrennen) zwischen € 400,-- bis € 3.500,-- kosten kann... Somit ist er eher nicht überteuert... Ihr hättet den Bestatter dann schon fragen müssen, mit wieviel Gesamtkosten zu rechnen ist, damit Ihr einer "Hausnummer" habt und es gegenfalls mit einem anderen Bestattungsunternehmen vergleichen könnt...

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Hallo, § 14 UstG schreibt vor, welche Pflichtangaben eine Rechnung zu enthalten hat;

Der Unternehmer braucht natürlich nicht die Preise angeben, die er selbst für die Leistung bezahlt hat;

Soweit ein fremdunternehmer die Rechnung erstellt hat, gilt das entsprechend;

Ein auftragsverhältnis mit dir und dem fremdunternehmer besteht ja nicht, sondern mit dem drittunternehmer und dem Bestatter;

xAhojBrause 
Fragesteller
 29.11.2019, 13:33

Ja ok .. aber den Auftrag ans Krematorium ist ja in meinem Namen in Auftrag gegeben worden. Ich habe dies auch unterschrieben.
Die Urne wurde aus dem Katalog bestellt..

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.. wer bitte ist denn uns und zu bezahlen ist das, was bestellt wurde, von wem auch immer.

Und wenn die Rg. mit allem ist, was fehlt dann?

Und was hat denn eine Gemeinde mit einem Tod zu tun/zu berechnen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
xAhojBrause 
Fragesteller
 29.11.2019, 12:25

Das Grab, das ausheben eines Grabes und das benutzen der leichenhalle bzw. der Friedhofskapelle geht bei uns alles zur Gemeinde. Und von der kam eine gesonderte Rechnung 🤓

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schleudermaxe  29.11.2019, 12:27
@xAhojBrause

... dann aber doch nur, weil es so bestellt wurde. Dem Rathaus ist es egal, ob geklatscht wird oder wieviele Kuchen auf dem Tisch waren. Die müssen da auch nichts beweisen.

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xAhojBrause 
Fragesteller
 29.11.2019, 12:32
@schleudermaxe

Um die Gemeinde geht es doch auch absolut nicht ! Es geht um den Bestatter der die Rechnungen der fremdleistungen nicht bereit stellen will, die er auf seiner Rechnung aufgeführt hat !

Mit der Gemeinde haben wir nichts auszusetzen ;)

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Also ich selber bin bestatter, wenn der bestatter an der kremierung mit verdient, dadurch dass er z.b finanziell eingestiegen ist beim Bau des Krema's muss er keine Rechnung vorlegen dass ganze wird pauschal berechnet.

650 Euro für einen verbrenner ist noch günstig, wir bieten den verbrenner etwas günstiger an, diese Preise sind Mischkalkulationen. Ich kenne Kollegen die berechnen für einen verbrenner 999€ was in meinen Augen VIEL zu hoch ist aber 650 ist eigentlich vollkommen inordnung.

Manche Bestatter bekommen bei Zeitungen, Blumenhändlern kleine Provisionen, somit sind diese Posten keine durchlaufende Posten, die in der Rechnung mit 0% angegeben werden. Sobald man daran verdient macht man Umsatz und kauft somit eine "Dienstleistung" ein. ALDI ist auch nicht verpflichtet dir zu sagen wieviel sie im Einkauf für ihre Produkte zahlen. So ist es bei einem Bestatter auch, er kauft waren und Dienstleistungen ein und verkauft sie weiter.

Es gibt viele Kollegen die kein eigenes Überführungsfahrzeug besitzen(wir gehören nicht dazu, haben mehrere eigene), diese Kollegen kaufen die Dienstleistung der Überführung ein und verkaufen sie weiter. Und beauftragen "Subunternehmer, häufig kommt dass bei kleinen Instituten vor. Wir selbst fahren auch zusätzlich für 3 weitere Unternehmen die weder eine eigene Kühlung noch eigene Fahrzeuge besitzen. Der Kunde bekommt davon am Ende nichts mit und sieht nur die Rechnung.

Ich wollte einfach nur ehrlich sein und hoffe dass ich dir mit meiner Antwort helfen konnte.

Ich wünsche dir und deiner Familie einen schönen Abend und noch viel Kraft!

Lg

Meine Anteilnahme zu Eurem Verlust.

Nichtdestotrotz folgen jetzt ein paar offene Worte:

Zunächst - der Bestatter hat leider nicht zu beschönigende Fehler gemacht - so hätte er Euch selbstverständlich die Wahl des Sarges überlassen sollen.... vielleicht hättet Ihr ja sogar einen hochwertigeren ausgesucht.... einen Sarg als alternativlos hinzustellen war einfach dumm.

ABER - kein Dienstleister und/oder Handelsunternehmen wird Euch Einkaufspreise zur Kenntnis geben!

Kommt Ihr beim Metzger, Möbelkaufhaus, Schuhladen oder im Restaurant auf die Idee, eine Einkaufspreisliste zu erwarten/verlangen? Höchstwahrscheinlich nicht. Warum also beim Bestatter?

Es ist einfach unbillig, derartiges zu verlangen.

Auch ein Bestattungshaus hat Mieten, Personalkosten, Aufwand für Telekommunikation, Fahrzeug(e) etc. zu bezahlen und auch ein Bestatter muß von seinem Unternehmen seinen Lebensunterhalt bestreiten - also muß und wird er völlig zu Recht Handelsspannen auf Waren und Dienstleistungen drauf rechnen.

Anders sieht es natürlich bei öffentlichen Gebühren aus. Sollte das Krematorium also von der Gemeinde und nicht von einem Privatunternehmen betrieben werden, handelt es sich bei dessen Kosten - ebenso wie bei den Kosten des Friedhofes - um Gebühren, auf die ein Bestatter weder Handelsspannen noch Mehrwertsteuer aufschlagen darf. Derlei Positionen müssen als so genannte "durchlaufende Posten" in der Abschlußrechnung aufgeführt werden und hierfür auf Verlangen dem Auftraggeber einer Bestattung selbstverständlich auch mindestens Kopien der Originalrechnungen ausgehändigt werden.

Ich hoffe, daß Ihr baldmöglichst eine friedliche und freundliche Lösung mit dem Bestattungshaus findet, damit der Kopf wieder frei wird für die Trauerarbeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 21 Jahre Berufserfahrung
xAhojBrause 
Fragesteller
 01.12.2019, 16:28

Hallo,

es war auch nicht der Einkaufspreis gemeint sondern eher die Rechnung an uns, quasi einzeln. Wir wissen nicht mal was es für ein Sarg war! Es kommt nur die „wozu wollt ihr das wissen“
danach hieß es 650€ fest. Jetzt sind 19% noch drauf .. ist das dann ok?

Der Bestatter hat weder ein Büro noch Mitarbeiter. Selbst das Auto teilt er sich mit einem Kollegen.
Aufwand hat er ja extra berechnet mit knapp 500€..

zu wem das Krematorium gehört weiß ich nicht tendiere aber zur Nachbarstadt, ich weiß nur es wurde in meinem Namen mit meiner Unterschrift in Auftrag gegeben.
Laut Krematorium (telefonisch erfragt) belaufen sich die Kosten auf glatte 400€ dort sind schon 19% MwSt. Enthalten.. auf seiner Rechnung an uns belaufen sich die Kosten des Krematoriums auf 410+ nochmal 19% MwSt.
das kann doch so auch nicht richtig sein.

und danke für ihre Antwort und Anteilnahme

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