Beschlagnahmt der Zoll Plagiate auch bei einem einzigen Produkt?

5 Antworten

Kommt drauf an wie das eingeführt wird.

Wenn man es bei der Einreise bei sich trägt in angemessener menge(vielleicht eins für dich und ein oder zwei als Geschenke oder so, nicht den ganzen Koffer voll), dann kommst du so durch. Wenn du das in großen Mengen mitführst wird das eventuell einkassiert wegen Verdacht auf gewerbliche Einfuhr.

Als Paket wird es eigentlich immer einkassiert wenn die es erkennen.

bei Paketen werden keine Ausnahmen gemacht

führst es am Mann/Frau bei Einreise, wird meist durchgewunken. da macht es die Menge. Liegt im Ermessen

Die Einfuhr im Rahmen von Versendungskäufen aus dem EU Ausland unterbindet der hier betroffene Rechteinhaber durch den Grenzbeschlagnahmeantrag.

Nach Markengesetz ist der Zoll dann bei Kontrollen von Sendungen verpflichtet einzuschreiten. Ausnahmen wie im Reiseverkehr gibt es da nicht.

Warum sollte man es auch der organisierten Kriminalität leicht machen...

https://www.br.de/nachricht/produktpiraterie-terror-milliardengeschaeft-100.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

Entweder es ist erlaubt oder nicht. Da gibt es kein Abwägen, ob es vllt. doch nicht so schlimm sei. "Warum darf der, aber ich nicht? 😭" Das würde zu einem Tohuwabohu, zu Sodom und Gomorrha führen, wenn jeder Grenzer nach eigenem Gutdünken entscheiden könnte. Nein, da muss eine klare Linie her.